Der US-Konzern Meta kann seit Dienstag, 27. Mai, Daten von Facebook- und Instagram-Nutzern zum Training seiner künstlichen Intelligenz „Meta AI“ zu verwenden, um seine Systeme mit Künstlicher Intelligenz mit Nutzerdaten aus Deutschland zu trainieren. Das erfolgt jedoch ohne vorherige Zustimmung der Nutzer. „Wir tun dies aufgrund eines berechtigten Interesses, um KI bei Meta zu entwickeln und weiter zu verbessern“, hatte der Konzern seinen Nutzern mitgeteilt. Die Daten dürfen verwendet werden, wenn die Kunden dem nicht aktiv widersprechen.

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Dieser Schritt stößt auf viel Kritik auf. Die Verbraucherzentrale in NRW sieht in diesem Vorhaben einen massiven Verstoß gegen den Datenschutz von Nutzerinnen und Nutzern. Die Nutzerinnen und Nutzer hatten die Möglichkeit, der Nutzung ihrer Daten zu widersprechen. Diese Frist zum Widerspruch ist nun abgelaufen.

Aber welche Daten möchte der Facebook-Konzern eigentlich nutzen? Liest Meta etwa jetzt die privaten WhatsApp-Nachrichten der User? Antworten auf diese und andere Fragen haben wir für Sie zusammengestellt.

Wer ist davon betroffen?

Alle Nutzerinnen und Nutzer von Facebook, Instagram und WhatsApp.

Wofür will Meta die Daten nutzen?

Meta will seine KI-Modelle mit möglichst vielen Daten trainieren. So soll zum Beispiel der Chatbot Meta AI verbessert werden, der im Messenger Whatsapp integriert ist. Darüber hinaus arbeitet Meta an weiteren Modellen, etwa Llama, ein sogenanntes großes Sprachmodell, das etwa über die KI-Plattform Azure AI von Microsoft zugänglich ist.

Welche Daten will Meta nutzen?

Meta will alle öffentlich verfügbaren Informationen verwenden. Dazu gehören:

  • Öffentliche Inhalte, die Erwachsene posten - beispielsweise öffentlich sichtbare Fotos, Bildunterschriften oder Beiträge auf Instagram oder Facebook.
  • Aktivitäten in öffentlichen Gruppen und Interaktionen mit öffentlichen Inhalten, wie Kommentare oder auch Rezensionen auf Marketplace.
  • Alle Interaktionen mit Meta AI - also alle Nachrichten, Anfragen oder Informationen, die Sie mit der KI teilen.
  • Zudem will Meta nach eigenen Angaben nur Informationen von volljährigen Nutzern verwenden. Auch private WhatsApp-Nachrichten sollen nicht ins Training einfließen.

Liest Meta jetzt meine privaten WhatsApp-Nachrichten?

WhatsApp gehört zwar zu Meta, die Chat-Inhalte sind aber verschlüsselt – der Konzern kann sie deshalb für das Training von KI-Systeme nicht verwenden. Allerdings gelten Chats mit dem KI-Assistenten „Meta AI“ als öffentlich und können ebenfalls für das Training genutzt werden.

Warum ist die Nutzung der Daten umstritten?

Über die genaue Verwendung der Daten ist wenig bekannt. Es ist auch nicht klar, ob und wenn ja wie Meta persönliche Daten schützen will oder das überhaupt kann, wenn sie einmal in die KI eingeflossen sind. Hinzu kommt, dass etwa das Llama-Sprachmodell ein Opensource-Modell, also frei zugänglich, ist. Das bedeutet, dass Meta ein Modell nach der Veröffentlichung kaum zurückrufen oder aktualisieren kann.

Meta, Einspruch gegen KI-Training, Einspruch gegen die Verwendung der eigenen Informationen für KI-Training, Bestätigungsmail nach Widerspruch, München, 26. Mai 2025
Instagram-Nutzer müssen aktiv die Nutzung von ihrer Daten für Meta Ai widersprechen.© IMAGO/Wolfgang Maria Weber | IMAGO/Wolfgang Maria Weber

Kann ich der Nutzung auch später noch widersprechen?

Wer nicht möchte, dass seine Daten verwendet werden, muss aktiv widersprechen. Am 26. Mai ist dafür die Frist abgelaufen. Laut Meta kann der Datennutzung auch später zu jedem Zeitpunkt widersprochen werden, allerdings sind alle bis dahin von Facebook oder Instagram gespeicherten Daten bereits abgeflossen. Experten halten es nach derzeitigem Stand der Technologie nicht für möglich, Daten nachträglich aus einer KI zu entfernen.

Wie kann ich der Nutzung meiner Daten widersprechen?

Bei WhatsApp reicht es, Meta AI zu ignorieren. Meta macht es seinen Nutzern nicht einfach. Für den Widerspruch hat der Konzern ein Formular aufgesetzt, das für Facebook unter diesem Link zu finden und für Instagram unter diesem Link aufgerufen werden kann. Das Feld zur schriftlichen Begründung des Widerspruchs muss nicht ausgefüllt werden.

Wie kann ich in der Facebook-App widersprechen?

  • Profilseite (Chronik) öffnen und aufs Profilfoto oben rechts klicken (am PC) oder auf die drei Striche rechts tippen (auf dem Smartphone).
  • „Einstellungen und Privatsphäre“ auswählen und dann „Einstellungen“, herunterscrollen auf „Datenschutzrichtlinie“.
  • Im ersten Absatz auf den Link „widersprechen“ tippen.
  • Es wird eine neue Seite geöffnet, auf der folgende Frage steht: „Bezieht sich deine Anfrage auf KI bei Meta?“ - dort auf „Ja“ tippen.
  • E-Mail-Adresse eintragen (falls sie nicht automatisch angezeigt wird), das Textfeld darunter kann frei bleiben.
  • Auf „Senden“ klicken.
Facebook-Logo
Auch bei Facebook können Nutzer einen Widerspruch einlegen.© Anna Ross/dpa | Anna Ross

Wie kann ich in der Instagram-App widersprechen?

  • Profilseite öffnen und auf der Profilseite die Einstellungen öffnen (drei Striche rechts).
  • Runterscrollen und entweder auf „Privacy Center“ oder auf „Info“ tippen, dort auf „Datenschutzrichtlinie“.
  • Im ersten Absatz auf den Link „widersprechen“ tippen.
  • E-Mail-Adresse eintragen (falls sie nicht automatisch angezeigt wird), das Textfeld darunter kann frei bleiben.
  • Es wird eine neue Seite geöffnet, auf der folgende Frage steht: „Bezieht sich deine Anfrage auf KI bei Meta?“ - dort auf „Ja“ tippen.
  • „Senden“ anklicken.

Falls Sie für beide Plattformen dieselbe E-Mail-Adresse verwenden, reicht das Ausfüllen des Formulars für eine der beiden.

Darf Meta meine öffentlichen Daten für Meta AI nutzen?

Die Verbraucherzentrale NRW hat bereits beim Oberlandesgericht Köln gegen Metas Vorhaben geklagt. Sie begründete ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung unter anderem mit einem Verstoß gegen europäisches Datenschutzrecht. Doch die Verbraucherschützer sind mit dem Versuch gescheitert. Das Oberlandesgericht Köln entschied in einem Eilverfahren, dass Meta Nutzerbeiträge aus Facebook und Instagram für das Training seiner KI-Software Meta AI verwenden darf (Az. 15 UKl 2/25).

Die angekündigte Verwendung der Daten für KI-Trainingszwecke sei laut des Urteils auch ohne Einwilligung der Betroffenen rechtmäßig. Meta verfolge mit der Verwendung zum KI-Training einen legitimen Zweck. Dieser Zweck könne nicht durch andere, weniger einschneidende Mittel erreicht werden. 

Verbraucherschützer fordern weiterhin aktive Zustimmung

Meta begrüßte die Entscheidung. Man bekräftige, dass der Ansatz keine Datenschutz-Bestimmungen verletze und im Einklang mit der Bewertung durch die irische Datenschutzkommission stehe. Die Verbraucherzentrale äußerte sich zudem enttäuscht. „Aus unserer Sicht bleibt die Nutzung personenbezogener Daten für das Training der Meta-eigenen KI hochproblematisch“, sagte NRW-Verbraucherzentralen-Vorstand Wolfgang Schuldzinski.

Die Verbraucherzentrale bekräftigte ihre Position, dass eine aktive Zustimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher zur Nutzung ihrer Daten für das Training der KI notwendig sei. Nutzer sollten ein souveränes Mitspracherecht behalten und nicht bloß eine Widerspruchsmöglichkeit eingeräumt bekommen, so Schuldzinski. 

Mit dpa/afp