Internetzugang
Gericht verbietet der Telekom Drosselung im Festnetz
Köln. Das Landgericht Köln verbietet der Deutschen Telekom die umstrittene Drosselung von Internet-Anschlüssen. Die Telekom darf beim Abschluss von Verträgen über Internet-Flatrates im Festnetz nicht vorsehen, dass die Surfgeschwindigkeit ab Erreichen eines bestimmten Übertragungsvolumens reduziert wird.

Die Telekom darf den Internetzugang von Flatrate-Kunden nicht drosseln.© Archiv/Ingo Otto / WAZ FotoPool




