Suchvorschläge
Google kann Autocomplete-Urteil "nicht nachvollziehen"
Karlsruhe.. Der weltgrößte Suchmaschinen-Anbieter muss nachbessern: Die Autovervollständigung bei Google kann Persönlichkeitsrechte verletzen, urteilte der Bundesgerichtshof. Und gab damit einem Kläger Recht, dessen Name mit Begriffen wie „Betrug“ und „Scientology“ kombiniert wurde. Google ist enttäuscht über das Urteil.

Google ist enttäuscht über die Entscheidung des BGH zu Suchvorschlägen, die automatisch für Suchmaschinen-Nutzer erscheinen.© Patrick Pleul/dpa | Patrick Pleul/dpa

