Telekommunikationsgesetz
Provider müssen Passwörter nicht an Behörden weitergeben
Karlsruhe. Die Speicherung und Weitergabe von Passwörtern und PINs an die Ermittlungsbehörden verstößt teilweise gegen das Grundgesetz. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Freitag in Karlsruhe. Der Gesetzgeber muss das Telekommunikationsgesetz nun bis Mitte nächsten Jahres ändern.


