Zusammenfassung
- Frische Brötchen und auch frisches Brot gehören für viele Menschen in NRW zu einem guten Start ins neue Jahr dazu.
- Doch wann dürfen Bäcker in NRW an Silvester und an Neujahr überhaupt öffnen?
- Wir haben die Regeln für NRW in unserer Übersicht für Sie zusammengestellt.
Der Beginn des Neujahrstags lässt sich ideal mit frischen Brötchen oder Croissants zum Frühstück gestalten. Auch für spontane Käufe von Kuchen oder Baguette vor der Silvesterfeier stellt sich allerdings die Frage nach den Öffnungszeiten von Bäckern und anderen Geschäften in NRW. Hierfür gelten die Regelungen des Ladenöffnungsgesetzes NRW (LÖG NRW).
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Grundsätzlich sind Verkaufsstellen in NRW an Sonn- und Feiertagen geschlossen. Für Bäckereien oder auch Blumenläden gelten allerdings Ausnahmeregeln. Während Geschäfte an Werktagen von 0 bis 24 Uhr geöffnet sein dürfen, ist die Öffnungszeit für Bäckereien an Feiertagen auf maximal fünf Stunden begrenzt, in denen sie ihre Backwaren anbieten können. Eine feste Regel für Silvester (31. Dezember) sieht das Ladenöffnungsgesetz NRW allerdings nicht vor.
Bäckereien an Silvester und Neujahr: Das gilt in NRW
- Mittwoch, 31. Dezember 2025 (Silvester): Bäckereien und Supermärkte dürfen regulär öffnen. Viele Geschäfte haben an diesem Werktag jedoch verkürzte Öffnungszeiten.
- Donnerstag, 1. Januar 2026 (Neujahr): Bäckereien dürfen für maximal fünf Stunden öffnen, Supermärkte bleiben zu (gesetzlicher Feiertag).
Bäckereien und Filialen in Bahnhöfen sind von den Feiertagsregelungen des NRW-Ladenöffnungsgesetzes ausgenommen und dürfen ganztägig frische Backwaren verkaufen. An Neujahr müssen jedoch auch diese Geschäfte spätestens um 17 Uhr schließen. Der 31. Dezember (Silvester) ist in NRW kein gesetzlicher Feiertag und fällt in diesem Jahr auf einen Werktag. Daher entfällt die Regelung für diesen Tag.
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Silvester und Neujahr: Wo es neben Bäckereien sonst noch Brötchen gibt
Eine weitere Möglichkeit, um an Silvester und Neujahr frische Brötchen zu kaufen, gibt es an Tankstellen. Sie dürfen an allen Feiertagen uneingeschränkt öffnen und Waren des Reisebedarfs anbieten. Das betrifft zum Beispiel Zeitungen, Tabakwaren und Lebensmittel.

Um ganz sicherzugehen, dass frische Brötchen nicht fehlen, ist es ratsam, sich bereits vorab mit Aufbackbrötchen einzudecken. So bleibt die Frühstücksplanung auch an Tagen mit eingeschränkten Öffnungszeiten entspannt. (tat/mein/mawo/lea)




