Urteil
Preisgeld aus Teilnahme an Fernsehshow ist steuerpflichtig
Münster. Bei der RTL-Fernsehshow “Die Farm“ mussten die Kandidaten sieben Wochen auf einem abgelegenen Bauernhof ohne Strom und fließendes Wasser verbringen und sich dabei filmen lassen. Der Gewinner erhielt einen Betrag, den RTL mit 50.000 Euro angibt. Das Geld muss er versteuern.




