TV-Krimi
Beichtgeheimnis gilt auch bei Mord - „Tatort“ sorgt für Diskussion
Köln. Wenn ein Mörder seinem Pfarrer einen Mord gesteht - gilt dann das Beichtgeheimnis? „Ohne Ausnahme“, sagt Stefan Muckel, Kirchenrechtler an der Universität Köln zur Diskussion nach der Tatort-Folge „Im Namen des Vaters“, die die ARD am Mittwoch ausgestrahlt hatte.

Pater Markus (Florian Lukas) spricht mit den Kriminalhauptkommissaren Conny Mey (Nina Kunzendorf) und Frank Steier (Joachim Krol, r.)in dem ARD/HR-Tatort „Im Namen des Vaters“.© dpa




