Kunstfund
Gurlitts Kunstliste muss nicht an Presse herausgegeben werden
München. Im Januar hatte ein Reporter darauf geklagt, dass er von den Ermittlern eine Aufstellung der Werke des Münchner Kunstsammlers Cornelius Gurlitt erhält und vom Augsburger Verwaltungsgericht Recht bekommen. Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof hat diese Entscheidung nun korrigiert.

Weit mehr als 1000 Bilder haben Steuerfahnder in Cornelius Gurlitts Wohnung sichergestellt, doch detaillierte Informationen zu allen Bildern wird es wohl nicht geben.© dpa

