Kunstfund
Gurlitt könnte rechtmäßiger Eigentümer der Kunstwerke sein
Berlin. Der Fund von rund 1400 verschollen geglaubten Kunstwerken in München gilt weltweit als Sensation. Ein Berliner Forscher sieht - zumindest rechtlich - wenig Chancen für eine Rückgabe. “Nach der damaligen Rechtslage war er der rechtmäßige Erwerber.“ Die Bilder gehörten Gurlitt, so der Experte.

Uwe Hartmann, Leiter der Arbeitsstelle Proveninenzforschung der Staatlichen Museen zu Berlin. Der sensationelle Münchner Kunstfund gehört nach Einschätzung des Experten zum großen Teil rechtmäßig dem 79-jährigen Kunsthändlersohn Gurlitt, in dessen Münchner Wohnung die Werke beschlagnahmt wurden.© dpa

