Meinung
Google-UrteilPersönlichkeitsrechte gelten auch im Internet
Mit seinem Google-Urteil hat der Bundesgerichtshof die Persönlichkeitsrechte jedes einzelnen im weltweiten Netz gestärkt. Zwar muss der Betreiber einer Homepage nicht von sich aus sämtliche Inhalte prüfen, sehr wohl aber muss er reagieren, wenn es Beanstandungen gibt.

Man darf wohl davon ausgehen, dass sich Google an das Urteil hält und bei Beschwerdefällen handelt. Also Vorschläge kurzerhand sperrt, wenn eine zweifelhafte Kombination auftaucht. © Patrick Pleul/dpa | Patrick Pleul/dpa

