Gericht
Familie aus Unna klagt erfolglos nach nicht erkannter Lähmung bei Säugling
Unna / Hamm. Die Klage einer Familie aus dem Kreis Unna gegen eine Kinderärztin ist vom Oberlandesgericht Hamm auch in zweiter Instanz abgewiesen worden. Das Gericht entschied, dass halbseitige Lähmungen eines Säuglings, die aus einem perinatalen Hirnschaden resultieren, für den behandelnden Kinderarzt im ersten Lebensjahr nicht erkennbar sein müssen. Die Ärztin muss kein Schmerzensgeld zahlen.

