- Haben Schülerinnen und Schüler in NRW an Karneval schulfrei?
- Wie sind die Regeln in NRW rund um die Karnevalstag?
- Wir haben die Regeln für Sie in der Übersicht gesammelt.
Die Karnevalszeit erreicht am Rosenmontag (16. Februar) ihren Höhepunkt – und viele Schülerinnen, Schüler sowie Eltern in NRW fragen sich: Habe ich oder hat mein Kind über Karneval schulfrei? Besonders die kleinen Jecken, die bei Kinderumzügen Kamelle sammeln oder ihre Kostüme in der Schule oder im Kindergarten zeigen, hoffen auf unterrichtsfreie Tage. Doch wie sind eigentlich die Regelungen in NRW?
Ist Karneval ein gesetzlicher Feiertag in NRW?
In NRW sind die Karnevalstage grundsätzlich keine gesetzlichen Feiertage, auch der Rosenmontag nicht. Auch in allen anderen Bundesländern ist dieser Karnevalstag kein offizieller Feiertag. Dennoch haben viele Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, an diesen Tagen frei zu bekommen. Dies ist möglich durch die sogenannten beweglichen Ferientage, die von den Schulen selbst festgelegt werden.

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Zusätzlich zu den regulären Schulferien in NRW, die für alle einheitlich gelten, gibt es im Schuljahr 2026/27 drei bewegliche Ferientage. Diese Regelung gilt bis 2028. Danach stehen den Schulen vier bewegliche Feiertage zur Verfügung. Diese werden von der Schulkonferenz in Zusammenarbeit mit dem Schulträger festgelegt. Das Schulministerium NRW schreibt zusätzlich dazu:
Dabei muss mindestens einer der beweglichen Ferientage den Festen und Bräuchen vor Ort (zum Beispiel Karneval) entsprechend festgelegt werden. Weiterhin wird angestrebt, dass alle Schulen einer Gemeinde sich einvernehmlich für einen Termin entscheiden.
land.nrw
In vielen Regionen NRWs, vor allem in den rheinischen Karnevalshochburgen Köln, Düsseldorf und Bonn, fällt dieser bewegliche Ferientag auf den Rosenmontag (16. Februar) oder zum Teil auch auf den Veilchendienstag (17. Februar).

Schulfrei in NRW: Wann werden die beweglichen Feiertage festgelegt?
Nach den Vorgaben des Landes NRW muss die Entscheidung über die beweglichen Ferientage spätestens acht Wochen vor Beginn der Sommerferien im kommenden Schuljahr getroffen werden. Sobald die Termine festgelegt sind, informiert die Schulleitung unverzüglich alle Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie die Schulaufsichtsbehörde.
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