• Zuckerfest und Opferfest sind die höchsten islamischen Feiertage.
  • Haben Schülerinnen und Schüler in NRW an diesen beiden Tagen automatisch schulfrei?
  • Wir haben die Regeln für Sie in dieser Übersicht zusammengetragen.

Nach dem Fastenmonat Ramadan feiern Muslime das Zuckerfest, gefolgt vom Opferfest – den beiden wichtigsten Feiertagen im Islam. Doch muslimische Kinder haben an diesen Tagen nicht automatisch schulfrei. Dürfen Schülerinnen und Schüler aus muslimischen Familien dem Unterricht einfach fernbleiben? Können Eltern eine Befreiung beantragen? Die Antworten dazu finden Sie in unserer Übersicht.

Islamischer Religionsunterricht
Zuckerfest in NRW: Dürfen muslimische Schülerinnen und Schüler vom Unterricht befreit werden? (Symbolbild)© Frank Rumpenhorst/dpa | Frank Rumpenhorst

Opferfest und Zuckerfest 2026: Haben muslimische Schülerinnen und Schüler automatisch schulfrei?

Das NRW-Ministerium für Schule und Bildung legt fest, dass eine Befreiung vom Unterricht nur aus einem triftigen Grund erfolgen kann. Außerdem darf das Kind dabei keine wichtigen schulischen Verpflichtungen verpassen. Zu den anerkannten Gründen gehören unter anderem:

  • Persönliche Anlässe: zum Beispiel Erstkommunion, Konfirmation und vergleichbare Riten in anderen Religionen, Hochzeit, Geburt oder Todesfall in der Familie
  • Veranstaltungen mit besonderer Bedeutung: zum Beispiel religiöse Veranstaltungen oder Ausbildungsmaßnahmen

Wenn religiöse Feiertage mehrere Tage dauern, wird in der Regel nur ein einzelner Tag für die Beurlaubung gewährt. Insgesamt können Schülerinnen und Schüler pro Schuljahr bis zu einer Woche vom Unterricht freigestellt werden. Zudem haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, eine Beurlaubung für Veranstaltungen zu ihren nationalen Feiertagen zu beantragen.

Zuckerfest auf der Juliusstraße
Eine Impression vom Zuckerfest 2025 der Almogamma-Gemeinde in Duisburg (Archiv).© FUNKE Foto Services | Kai Kitschenberg

Zuckerfest in NRW: Wie kann ich eine Unterrichtsbefreiung für mein Kind beantragen?

Eltern müssen den Antrag auf Unterrichtsbefreiung frühzeitig und schriftlich bei der Klassen- oder Schulleitung stellen. Die Entscheidung darüber trifft die Schule, die den Antrag auch ablehnen kann. Laut NRW-Ministerium für Schule und Bildung sind mögliche Einschränkungen religiöser Überzeugungen durch den Schulbesuch als Teil des staatlichen Bildungsauftrags zu akzeptieren.

Muss der verpasste Schulstoff nachgeholt werden?

Schülerinnen und Schüler, die an religiösen Feiertagen vom Unterricht freigestellt sind, müssen den versäumten Lernstoff selbstständig nacharbeiten. Die Schule ist jedoch dazu verpflichtet, sie dabei zu unterstützen. Fehlzeiten aufgrund einer Beurlaubung werden nicht im Zeugnis vermerkt – es sei denn, die verpassten Stunden haben die Notengebung der Lehrkräfte aktiv beeinflusst.

Alle Termine bis zum Jahr 2028 im Überblick

Damit Sie die Schule frühzeitig über eine Unterrichtsbefreiung aus religiösen Gründen informieren können, finden Sie hier die Termine der kommenden Opfer- und Zuckerfeste:

  • 2026: Zuckerfest: 20. bis 22. März, Opferfest: 27. bis 30. Mai
  • 2027: Zuckerfest: 9. bis 11. März, Opferfest: 16. bis 19. Mai
  • 2028: Zuckerfest: 26. bis 28. Februar, Opferfest: 4. bis 8. Mai

Tipps für einen Familienausflug in NRW:

Schulfrei ohne Genehmigung? Diese Folgen kann es in NRW geben

Eltern, die ihr schulpflichtiges Kind ohne Genehmigung vom Unterricht fernhalten, müssen mit Konsequenzen rechnen. In schweren Fällen kann die Schulaufsichtsbehörde Zwangsmaßnahmen ergreifen und das Kind zum Unterricht zurückführen. Zudem drohen Bußgelder, die mehrfach verhängt werden können. Wird das Bußgeld nicht gezahlt, kann als letzte Maßnahme eine Ersatzzwangshaft angeordnet werden.