- In wenigen Tagen wird auch in NRW erneut Silvester gefeiert.
- Bei vielen Menschen dürfen Raketen und Böller dann nicht fehlen.
- Wir zeigen in der Übersicht: Diese Regeln sollten Sie beim Kauf von Feuerwerk beachten.
Kein Silvester ohne Feuerwerk, kein Jahreswechsel ohne Böller und Raketen: Auch wenn die Knallerei zum Jahresabschluss immer wieder in der Kritik steht, so gehört sie für viele Menschen einfach dazu.

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Doch wann startet der Verkauf? Was sollten Käuferinnen und Käufer beachten? Und wo und wann darf dann Feuerwerk überhaupt gezündet werden? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen.

Böller und Raketen in NRW kaufen: An welchen Tagen sind 2025 Feuerwerksartikel erhältlich?
Kinder- und Jugendfeuerwerke (wie zum Beispiel Wunderkerzen) dürfen das gesamte Jahr über verkauft werden. Es gilt ein Mindestalter von 12 Jahren. Feuerwerk der Kategorie 2 – also zum Beispiel Raketen und Böller – dürfen an drei Tagen im Jahr verkauft werden: vom 29. Dezember bis zum 31. Dezember. Eine Ausnahme: Sollte allerdings in diesem Zeitraum ein Sonntag liegen – was 2025 nicht der Fall ist –, startet der Verkauf bereits am 28. Dezember.
- Verkaufszeitraum von Silvester-Feuerwerk: 29. Dezember bis 31. Dezember 2025

Feuerwerksverkauf 2025: Regeln und Ausnahmen rund um die Böller für Silvester
Das Sprengstoffgesetz legt auf Bundesebene die Regeln fest. Bundesländer können mit einzelnen Verordnungen die Regeln noch erweitern. Das Feuerwerk ist grundsätzlich in folgende Kategorien eingeteilt:
- Kategorie F1: Feuerwerkskörper, von denen eine sehr geringe Gefahr ausgeht. Feuerwerk dieser Kategorie darf auch in Wohnungen verwendet werden, wie zum Beispiel Wunderkerzen – Verkauf ab 12 Jahren.
- Kategorie F2: Feuerwerkskörper, von denen eine geringe Gefahr ausgeht, die einen geringen Lärmpegel besitzen und zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind. Dieses Feuerwerk wird ab 18 Jahren verkauft und nur zwischen dem 29. und 31. Dezember. Abgebrannt werden darf das Feuerwerk dieser Kategorie nur am 31. Dezember und am 1. Januar – an allen anderen Tagen ist eine Genehmigung erforderlich. Beispiele: Raketen oder Böller.
- Kategorie F3: Feuerwerkskörper, von denen eine mittlere Gefahr ausgeht. Sie sind zur Verwendung in weiten offenen Bereichen im Freien vorgesehen. Der Verkauf für zum Beispiel Mittelfeuerwerke ist ab 18 Jahren zugelassen, allerdings nur für Personen mit einer besonderen Erlaubnis.
- Kategorie F4: Feuerwerkskörper, von denen eine große Gefahr ausgeht, die zur Verwendung nur durch Personen (mindestens 21 Jahre alt) mit Fachkenntnissen vorgesehen sind. Auch hier benötigen Käufer für zum Beispiel Großfeuerwerke eine Erlaubnis.

Böller und Raketen für Silvester 2025 kaufen: Wer bietet Feuerwerksartikel an?
Auch in NRW finden Menschen ab dem 29. Dezember in Regalen von Discountern wie zum Beispiel Lidl, Aldi, oder Netto eine große Auswahl an Feuerwerk. Wer sich einen Überblick verschaffen möchte, kann in die digitalen Prospekte der Anbieter schauen. Diese werden meist weit im Voraus veröffentlicht.
Nicht in jeder Filiale müssen jedoch alle Produkte erhältlich sein. Edeka zum Beispiel weist bereits darauf hin, dass die Angebote „nur in teilnehmenden Märkten“ verfügbar sind. Auch diverse Online-Shops bieten den Verkauf von Feuerwerk an.
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Die Baumarktketten Bauhaus und Hornbach verkaufen bereits seit dem Jahr 2020 keine Feuerwerkskörper mehr. Auch Obi hat den Verkauf „in allen zentral gesteuerten Filialmärkten“ ausgesetzt. Ausnahmen könne es laut dem Unternehmen in Franchise-Filialen geben. Diese werden nicht von Obi, sondern von eigenständigen Unternehmern betrieben, die über den Verkauf frei entscheiden dürfen.

Nach dem Feuerwerkskauf: Böller und Raketen sicher zu Hause lagern
„Feuerwerksartikel sind pyrotechnische Gegenstände und damit Gefahrgut“, schreibt das Bundesamt für Wirtschaft und Klimaschutz. Dementsprechend gelten besondere Regeln. In einem unbewohnten Raum einer Wohnung (zum Beispiel in einem Gästezimmer oder einer Waschküche) dürfen „Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2 bis zu einer Menge von 10 Kilogramm Nettoexplosivstoffmasse (NEM) lagern“. In einem Gebäude ohne Wohnraum – also zum Beispiel einer Garage – sind es 15 Kilogramm NEM. Die NEM ist auf der Verpackung zu finden.
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Handelt es sich aber um einen bewohnten Raum – also zum Beispiel das Wohnzimmer oder das Schlafzimmer – darf nur ein Kilogramm Nettoexplosivstoffmasse aufbewahrt werden. Ein Beispiel: Ein 30-teiliges Raketenset beinhaltet 420 Gramm Nettoexplosivstoffmasse. Hiervon dürften in bewohnten Räumen maximal zwei Pakete gelagert werden.
Feuerwerksverbot: Wo darf zum Jahreswechsel 2025 (nicht) geböllert werden?
Bundesweit ist das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- oder Altenheimen, Reet- oder Fachwerkhäusern und in Bereichen mit großen Menschenansammlungen verboten. Ansonsten zu beachten: Kommunen und Städte können eigenständig über sogenannte Böllerverbotszonen entscheiden. Zudem dürfen Produkte der Kategorie F2 ausschließlich im Freien gezündet werden.







