Gerichtsurteil
Urteil im „Kissen-Prozess“ - Vier Jahre und zehn Monate
Lüdenscheid. Der „Kissen-Prozess“ ist zu Ende. Das Schwurgericht verurteilte den 39-Jährigen Lüdenscheider zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten. Das Urteil erging wegen versuchter schwerer Brandstiftung in einem minderschweren Fall, versuchter Nötigung und vorsätzlicher Körperverletzung.

Ein 39-jähriger Arbeitsloser aus Lüdenscheid soll versucht haben, seine Lebensgefährtin im Februar mit einem Kissen zu ersticken. Ihre kleine Tochter ging dazwischen. Außerdem wird ihm vorgeworfen, die Frau mit einem Schwert bedroht und im Keller ihres Wohnhauses an der Wilhelmstraße Feuer gelegt zu haben.© Britta Pedersen/dpa

