Schulklos
Pauschales Toilettengeld in Schulen ist unzulässig
Unna. . Schüler dürfen nicht pauschal zur Kasse gebeten werden, um die Toilette ihrer Schule benutzen zu können. Das entschied jetzt die Bezirksregierung Arnsberg, nachdem die Bezirksschülervertretung (BSV) des Kreises Unna das Thema Toilettengeld zur Sprache gebracht hatte. In Unna muss sich nun das Geschwister-Scholl-Gymnasium nach einem neuen Finanzierungsmodell umsehen.

Eine pauschale Gebühr für die Nutzung von Schultoiletten - das ist nicht zulässig, hat die Bezirksregierung Arnsberg entschieden.© WR




