Urteil
Studienbewerber müssen weiter warten
Münster. . Es klang nach einer Revolution in der Studienplatzvergabe, doch schon nach einer Woche ist wieder Schluss. Das Oberverwaltungsgericht hat das Urteil kassiert, wonach die bisher geltende Wartesemester-Regelung unzulässig sei. Jetzt gilt erstmal wieder der alte Stand.

Warten auf den Platz im Hörsaal: Ein Urteil senkt die Chancen von Bewerbern auf einen Studienplatz im Fach Medizin.© WAZ FotoPool


