Home Daten-ArchivKasse muss im Todesfall nicht zahlen Gesetzeslücke Kasse muss im Todesfall nicht zahlenVon Marcus Esser13.12.2010, 08:00 UhrBevorzuge uns auf GoogleStirbt der Patient während der Behandlung vor Ort, müssen nach Rechtslage die Hinterbliebenen den Rettungswagen zahlen. Foto: Reiner Kruse WAZ FotoPool© WAZ FotoPool KI-Stimme. Info