Gurlitt-Erbe
Nachlasspfleger bleibt vorerst für Gurlitt-Erbe zuständig
München. Bis die Streitigkeiten um Gurlitts Testament endgültig geklärt sind, bleibt die Kunstsammlung in der Obhut des Nachlasspflegers. Das gab eine Sprecherin des Amtsgerichts München bekannt. So muss der Nachlasspfleger seine Zustimmung geben, wenn das Kunstmuseum Bern Bilder in die Schweiz bringen will.

Die umstrittene Kunstsammlung von cornelius Gurlitt bleibt vorerst in der Obhut des Nachlasspflegers.© getty



