TÜV & Co
Die wichtigsten Änderungen bei der Kfz-Hauptuntersuchung
München. Kraftfahrer müssen sich auf einige Änderungen einrichten, wenn sie ihr Fahrzeug nach dem 1. Juli zur gesetzlich vorgeschriebenen Hauptuntersuchung (HU) vorführen. Neu ist, dass der Prüfer eine Probefahrt durchführen muss. Neues gibt es auch zum Termin der Vorführung. Wer schludert, zahlt mehr.

Gucken und anfassen reicht nicht mehr. Bei der HU müssen die Prüfer künftig sogar eine kleine Probefahrt unternehmen.© WAZ FotoPool


