Bundesfinanzhof
Pendler dürfen verkehrsgünstigen Umweg steuerlich absetzen
München. . Gute Nachricht für Pendler: Das Finanzamt muss bei der Pendlerpauschale auch einen Umweg anerkennen, wenn dieser insgesamt verkehrsgünstiger ist. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs hervor.

Beliebte Pendlerstrecke A3. Foto: Matthias Graben / WAZ FotoPool© WAZ FotoPool




