Recht
Winterlichen Guckloch-Fahrern droht ein gesalzenes Bußgeld
Köln/Stuttgart. . Wer für seinen Wagen nur eine Laternengarage hat, kennt das: Direkt nach dem Aufwachen ist geht der erste Blick aus dem Fenster. Hat's geschneit? Sind die Scheiben des Autos trübe vor Eis? Wer vorsorgt, kann sich jedenfalls Arbeit ersparen - und Ärger.

Vor dem Start muss das Auto im Winter weitgehend schneefrei sein - auch auf dem Dach. Bei den Scheiben verlangt der Gesetzgeber Eisfreiheit. "Guckloch-Fahrern" droht ein Bußgeld. Foto: imago




