Recht
Bei Fahrverboten kann man den Zeitraum selbst wählen
München. Viele Autofahrer wissen nicht, dass ein zeitlich begrenztes Fahrverbot nicht zwingend sofort in Kraft treten muss. In vielen Fällen kann der Führerscheininhaber innerhalb einer Vier-Monats-Frist den Zeitpunkt seiner Sperre selbst entscheiden.

Wer zum ersten Mal von einem Fahrverbot betroffen ist, darf in der Regel den Zeitraum des Fahrverbots innerhalb von vier Monaten frei wählen.© ddp/Marcus Brandt | ddp/Marcus Brandt

