Rechtstipp
Kurzzeitkennzeichen nur beschränkt gültig
Nürnberg. Wer mit einem roten Kennzeichen am allgemeinen Straßenverkehr teilnimmt, muss mit einer saftigen Geldstrafe rechnen. Ist das Auto mit einem solchen Nummernschild ausgestattet, befähigt es einen nur Probe- oder Prüfungsfahrten zu tätigen. Vergnügungsfahrten dagegen sind streng untersagt.

Fahrer mit roten Nummernschildern, doer Kurzzeitkennzeichen sind nur zu Prüfungs- , oder Probefahrten befähigt.© imago




