Es ist heiß und es wird in den kommenden Tagen noch heißer – und trockener. Weil dadurch die Gefahr von Gras- und Waldbränden weiter steigt, verbietet die Stadt ab Donnerstag (25. Juni) das Grillen in Düsseldorfer Grünanlagen. Denn ab Donnerstag erreicht der Grasland-Feuerindex die Stufe 4 – und damit die zweithöchste Stufe.
Die Stadt Düsseldorf weist daher darauf hin, dass beim Grillen in öffentlichen Grünanlagen generell besondere Vorsicht geboten ist. „Gerade in heißen und trockenen Phasen ist ein verantwortungsvoller Umgang mit offenem Feuer unerlässlich. Unsere Grünanlagen sind wichtige Erholungsorte für alle Menschen in Düsseldorf und zugleich sensible Naturflächen, die wir gemeinsam schützen müssen“, erklärt Umweltdezernent Jochen Kral.
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Grundsätzlich ist das Grillen in Düsseldorfer Parkanlagen geduldet, sofern vor Ort kein ausdrückliches Grillverbot besteht. Dabei gelten folgende Verhaltensregeln:
- Einweggrills sind verboten
- Kein Grillen direkt auf der Grasnarbe
- Wegen möglichen Funkenflugs immer ausreichend Abstand zu Bäumen und Sträuchern halten
- Kohle und Feuerreste müssen nach dem Grillen vollständig gelöscht werden
- Abfälle müssen in geeigneten Behältern entsorgt oder wieder mitgenommen werden
- Es muss jederzeit Rücksicht auf andere Besucherinnen und Besucher sowie auf Tiere genommen werden
- Übermäßiger Qualm und Lärm sind zu vermeiden
- Urinieren in Grünanlagen ist untersagt und kann geahndet werden
In Wald- und Forstbereichen ist das Grillen grundsätzlich verboten. Bei längeren Hitzeperioden – wie derzeit der Fall – kann zudem unabhängig vom Grasland-Feuerindex ein stadtweites Grillverbot verhängt werden. Die Aufhebung des Grillverbots in den Parks erfolgt automatisch, sobald der Index wieder auf Stufe 3 oder niedriger sinkt.
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Der Ordnungs- und Servicedienst (OSD) wird die Einhaltung des Verbots kontrollieren, teilt die Stadt mit. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.



