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Urteil
Ist der Zug zum Flug zu spät, ist das Pech
München. Der Zug zum Flug kann eine gute Sache sein. Keine Parkplatzsuche, keine Parkhausgebühren. Doch wer haftet, wenn die Bahn zu spät ist? Damit hat sich nun das Amtsgericht München beschäftigt.

Das Gerichtsgebäude für das Amtsgericht, das Landgericht I und II in München, das Oberlandesgericht und die Staatsanwaltschaft.© dpa




