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Entschädigung
Wenn Flugportale mit Abtretung der Passagierrechte abzocken
Duisburg. Wer bei einem Flugportal bucht, sollte die AGB gründlich studieren. Denn die Portalbetreiber fordern teilweise bei Entschädigungen einen Anteil.

AGB genau prüfen: Einige Flugportale sichern sich einen Anteil von Entschädigungen, die Airlines bei Verspätungen oder Ausfällen zahlen.© dpa




