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Urteil
Keine Erstattung von Gebühren und Steuern bei Easyjet
Frankfurt/Main. Darf die Fluggesellschaft Easyjet bei einer Stornierung die Steuern und Gebühren einbehalten? Das Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt dürfte einige Airline-Kunden enttäuschen.

Easyjet-Kunden haben keinen Anspruch auf Erstattung der Gebühren und Steuern, wenn sie einen Flug stornieren. Das bekräftigt ein Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt.© dpa



