Im gewissen Maße muss man das Chaos seiner Nachbarn natürlich tolerieren, doch wie schaut es mit Müll auf dem Balkon aus? Zumindest, wenn sich über mehrere Wochen oder Monate die Müllsäcke türmen, hört der Spaß auf. Denn gerade im Sommer bei heißen Temperaturen wird der Müll auf dem Balkon schnell zur Geruchsplage. Außerdem tummeln sich im Abfall nach und nach immer mehr Ungeziefer, die gegebenenfalls auf die Nachbarwohnung überspringen können. Müssen Sie das rechtlich gesehen hinnehmen?

Müll auf dem Balkon: Schluss mit lustig

Sofern Ihr Nachbar nur gelegentlich den Balkon als Zwischenlager für seinen Abfall nutzt und den Müll rechtzeitig entsorgt, bevor ungebetene Gäste darüber herfallen oder sich miefende Geruchsschwaden bilden, müssen Sie das dulden. Grundsätzlich ist Müll auf dem Balkon in diesem zumutbaren Ausmaß erlaubt. Wird die Mülldeponie nebenan jedoch zum Dauerzustand, sollten Sie zunächst versuchen, mit Ihren Nachbarn zu reden.

Kommen Sie jedoch mit freundlichen Aufforderungen nicht weiter, müssen Sie das nicht einfach hinnehmen. Als nächstes können Sie sich an Ihren Vermieter wenden und ihn darüber informieren, dass Sie aufgrund der Zustände zur Mietminderung berechtigt seien und daher die Miete nur unter Vorbehalt zahlen. Mit einem Tagebuch und möglichst unabhängigen Zeugen können Sie die Störungen festhalten. Machen Sie auch in Anwesenheit von Zeugen Fotos der Müllberge und eventuellen Schäden. Der Vermieter muss sich dann mit dem Abfallsammler auseinandersetzen und eventuell abmahnen. Hilft alles nichts, schalten Sie das Ordnungsamt ein, eventuell auch das Gesundheitsamt oder die Polizeibehörde.