Essen/Berlin. „Willkürlich“, „ungerecht“: Dass Stadtwerke und Energiekonzerne die Mehrwertsteuer-Senkung auf Gas unterschiedlich abrechnen, löst Kritik aus.
Dass Deutschlands Verbraucher unterschiedlich durch eine Mehrwertsteuer-Senkung für Gas und Fernwärme entlastet werden, ruft Kritik in der Wohnungswirtschaft und bei der Opposition im Bundestag hervor. „Die Wahl des Abrechnungsmodells durch die Gasanbieter geschieht rein willkürlich“, sagte der CDU-Finanzpolitiker Fritz Güntzler gegenüber unserer Redaktion. „Diese Regelung steht im direkten Widerspruch zur Intention des Gesetzgebers.“
Wegen der Energiekrise wird die Umsatzsteuer – umgangssprachlich Mehrwertsteuer – für Erdgas und Fernwärme von Anfang Oktober 2022 bis Ende März 2024 von 19 auf sieben Prozent reduziert. Da die Versorger zwischen unterschiedlichen Abrechnungsmodellen wählen können, kommt der Einspareffekt allerdings teils zu unterschiedlichen Zeitpunkten und Umfängen bei den Bürgern an.
Vivawest-Chef Eichner: „Wir finden das nicht gerecht.“
Die unterschiedliche Praxis der Stadtwerke und Energiekonzerne beschere einem Teil der Verbraucher Nachteile, kritisierte der Chef des Gelsenkirchener Wohnungskonzerns Vivawest, Uwe Eichner, gegenüber unserer Redaktion. „Für einen Großteil der betroffenen Kunden bedeutet das, dass sie für das Abrechnungsjahr 2022 um ihre Entlastung von bis zu 100 Euro gebracht würden“, sagte Eichner. „Wir finden das nicht gerecht.“ In einer Antwort auf eine Anfrage der Unionsfraktion erklärte das Bundesfinanzministerium indes, dass es keinen Veränderungsbedarf sehe.
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