Pandemie

Corona-Regeln in NRW: Testpflicht auch in Kliniken beendet

Eine Testkassette für einen Covid-19-Antigen-Schnelltest zeigt durch die Anzeige eines Striches einen negativen Test auf das Coronavirus an. Im Hintergrund liegen weitere Testkassetten die durch einen zweiten Strich ein positives Testergebnis angezeigt haben.

Eine Testkassette für einen Covid-19-Antigen-Schnelltest zeigt durch die Anzeige eines Striches einen negativen Test auf das Coronavirus an. Im Hintergrund liegen weitere Testkassetten die durch einen zweiten Strich ein positives Testergebnis angezeigt haben.

Foto: Stefan Arend / FUNKE Foto Services

Essen/Düsseldorf.   Nordrhein-Westfalen schafft nach drei Pandemiejahren seine letzten verbliebenen Corona-Regeln ab. Die Testpflicht endete bereits Anfang März.

Die Bundesregierung und NRW-Landesregierung heben zum 8. April die letzten Corona-Regeln auf. Ab Karsamstag entfällt damit auch die Maskentragepflicht in Kliniken und Pflegeeinrichtungen.

Bereits seit dem 1. März gibt es in NRW keine Testpflicht mehr. Zuvor galt noch eine Testpflicht in „Einrichtungen für vulnerable Personen“ (Krankenhäuser, Pflegeheime etc.). Wer einen positiven Test hatte, durfte diese Einrichtungen nicht betreten.

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