Umwelt

Bochum: Geschützte Buche wird für neue Häuser gefällt

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Die geschützte Buche in Bochum-Eppendorf soll für ein Neubauvorhaben gefällt werden.

Die geschützte Buche in Bochum-Eppendorf soll für ein Neubauvorhaben gefällt werden.

Foto: Gero Helm / FUNKE Foto Services

Bochum-Eppendorf.  In Bochum-Eppendorf soll ein markanter Baum für Neubaumaßnahme fallen. Doch anders als in Höntrop gibt es keine Bedenken.

Für drei neue Einfamilienhäusern mit Garagen auf dem Grundstück Am Luftschaft 13-17 in Bochum-Eppendorf hat der Investor beantragt, die große Buche zu fällen. Der Baum fällt auf Grund seiner Art und seines Stammumfanges unter die Bochumer Baumschutzsatzung.

Abwägung zwischen Grünschutz und neuen Wohnungen

Diese stattliche Buche befindet sich im geplanten Bau- und Garagenplatzbereich – und könne laut Stadt Bochum wegen der bau- und planungsrechtlichen Zulässigkeit des Bauvorhabens nicht erhalten werden. Die Stadtverwaltung will deshalb eine Ausnahmegenehmigung erteilen.

Nach Gesprächen mit dem Investor sei eine Umplanung, um diesen großen Baum zu erhalten, nicht möglich, da das Grundstück kaum tiefer als 20 Meter sei „und auch die Breite bei einer wirtschaftlichvertretbaren Nutzung kein weiteres seitliches Abrücken mit der Baumaßnahme ermöglicht“. Als Ersatzpflanzung sind sieben Laubbäume mit einem Mindeststammumfang von 20 cm vorgesehen; das soll an der Charlottenstraße passieren. „Es ist leider so, dass in diesem Fall der Baum aufgrund der Pläne für das Neubauvorhaben nicht zu halten ist“, erklärt der stellvertretende Bezirksbürgermeister Oliver Buschmann (Grüne).

Thema auch an der Pulverstraße in Bochum-Höntrop

Die Bezirksvertretung Wattenscheid hatte in der August-Sitzung ihre Bedenken für ein Neubau-Projekt in Bochum-Höntrop geäußert, 22 Bäume auf dem Grundstück Pulverstraße 27 zu fällen. Zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf diesem Grundstück in Höntrop sollen Buchen, Zedern, Linden sowie ein Walnuss- und ein Ahornbaum gefällt werden. Die Bäume fallen allerdings wegen ihrer Art und Stammumfänge unter die Baumschutzsatzung der Stadt Bochum.

Bezirksvertretung Wattenscheid befasst sich damit

Hier hatte die Wattenscheider Bezirksvertretung in ihrer August-Sitzung erstmal nicht mitgespielt und die Verwaltungsvorlage - was selten vorkommt - zurückgewiesen. „Da wollen wir eine bessere Lösung“, so Oliver Buschmann. Auch Bochums „Baummanager“ Marcus Kamplade wurde eingeschaltet, um mit dem Investor zu sprechen und Lösungsmöglichkeiten auszuloten. Unter Berücksichtigung neuer Planunterlagen konnte bei einem nochmaligen Ortstermin ein Erhalt der Bäume an der Gartengrundstücksgrenze aber nicht gewährleistet werden, so die Verwaltung. Das war jetzt Thema in der Bezirksvertretung Wattenscheid am 19. September, dazu gab es erneut eine Verwaltungsvorlage.

Ersatzpflanzungen vorgeschrieben

Die Zeder ist durch einen Sturm so geschädigt (entkront), dass von diesem Baum Gefahren für Personen oder Sachen von bedeutendem Wert ausgehen und ein Erhalt mit zumutbarem Aufwand nicht möglich ist. Hierfür ist keine Ersatzpflanzung erforderlich. Die Stadt Bochum hatte vorgeschlagen, als Ersatzpflanzungen für die Bäume mit den Nummern eins bis vier und sechs bis 22 insgesamt 45 Laubbäume mit einem Mindeststammumfang von 20 cm zu pflanzen, zu erhalten und zu pflegen. Der Plan laut Verwaltung: 31 Ersatzbäume sollen nach Errichtung des Hauses auf dem Grundstück Pulverstraße gepflanzt werden. Die restlichen 12 Ersatzpflanzungen sollen in Absprache mit dem städtischen Außendienst Baumschutz auf anderen Grundstücken im Geltungsbereich der Satzung erfolgen.

Baumfällungen an der Pulverstraße in Bochum-Höntrop

Die vom Bauherrn angereichte Ersatzpflanzungsliste (Robinien, Kugelbäume) für das Vorhaben Pulverstraße wurde dahingehend überarbeitet, dass nur Bäume gepflanzt werden, die den Kriterien der Baumschutzsatzung entsprechen. Die Berechnung der zu leistenden Ersatzpflanzungen beruht auf der Tatsache, dass der Antrag bereits im Januar 2023, also vor Inkrafttreten der neuen Baumschutzsatzung gestellt wurde.

Fällarbeiten sind aus Nist- und Brutschutzgründen bekanntlich in der Regel nur von Oktober bis Februar möglich.

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