Mülheim. Gestaffelt nach Geburtsjahren müssen Autofahrer ihre alten Führerscheine gegen neue austauschen. In Mülheim sind nun die nächste Jahrgänge dran.
Alte, graue Fleppe oder rosafarbene Fahrerlaubnis aus Papier: Der Umtausch alter Führerscheine ist Pflicht. Anfang 2024 läuft die Frist für die nächsten Jahrgänge aus.
Bis 2033 sollen alle EU-Bürger fälschungssichere Führerscheine haben und müssen daher ihre alten Führerscheine abgeben und neue Dokumente beantragen. Eine Mammutaufgabe für die Mülheimer Stadtverwaltung, die von rund 12.000 Fällen pro Jahr bis 2033 ausgeht. Um den Andrang bei den Ämtern in Grenzen zu halten, wurde ein Stufenplan entwickelt – er richtet sich nach dem Ausstellungsdatum der Fahrerlaubnis und dem Geburtsjahr der Person.
Wer zwischen 1965 und 1970 geboren ist, muss in Mülheim bald Führerschein tauschen
Nun läuft die Frist für die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 ab, um ihre Papierführerscheine umzutauschen – und zwar am 19. Januar 2024. Die grauen oder rosa Führerscheine der genannten Personengruppe werden dann ungültig, so die Stadt.
Die Beantragung kann nur persönlich, nach vorheriger Terminbuchung, in der Führerscheinstelle erfolgen. Der neue Führerschein wird durch die Bundesdruckerei mittels Einschreiben zugeschickt, so dass nur eine Vorsprache in der Führerscheinstelle erforderlich ist, betont die Stadtverwaltung und rät: Betroffene sollten frühzeitig eine Online-Terminbuchung vornehmen unter terminvergabe.muelheim-ruhr.de.
Für den Umtausch werden folgende Unterlagen benötigt: Personalausweis oder anderes gültiges Ausweisdokument, der aktuelle Führerschein sowie ein aktuelles, biometrisches Passfoto.
Auch Kartenführerscheine müssen künftig ausgewechselt werden
Als Gebühren fallen 30,40 Euro an (inklusive 5,10 Euro Direktversand der Bundesdruckerei). Auf Wunsch ist eine Expresslieferung bei persönlicher Abholung für zuzüglich 29,80 Euro möglich, der Direktversand entfällt dann. Auskünfte erteilt die Führerscheinstelle per Mail unter fuehrerscheinstelle@muelheim-ruhr.de.
Die Stadt weist darauf hin, dass die Fahrerlaubnis nicht erlischt, sollte ein Umtausch nicht bis zum 19. Januar 2024 erfolgt sein, sondern dass lediglich das ausgestellte Dokument dann seine Gültigkeit verliere. In einer zweiten Stufe von 2026 bis 2033 geht der Umtausch mit den Kartenführerscheinen weiter.
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