Kreis Wesel. Etwas mehr U3-Jährige wurden zum 1. März im Kreis Wesel betreut. In einer anderen Altersgruppe ist die Zahl gesunken. Die Zahlen im Überblick.
Insgesamt 15.951 Kinder unter sechs Jahren wurden zum Stichtag 1. März in einer Kindertageseinrichtung oder in der Tagespflege (Tagesmutter/- vater) im Kreis Wesel betreut – das sind 601 mehr als im vergangenen Jahr (plus 3,9 Prozent), wie aktuelle Daten des Statischen Landesamts zeigen.
Die Statistik unterteilt in Altersgruppen und führt die entsprechenden Betreuungsquoten auf – für Kinder im U1-Bereich (Betreuungsquote 0,7 Prozent), für Einjährige (26,3 Prozent) und Zweijährige (60,1 Prozent), im U3-Bereich (29,9 Prozent) sowie für die Drei- bis Sechsjährigen (92,4 Prozent). Zur Einordnung: NRW-weit waren mit 31 Prozent ebenfalls knapp ein Drittel der U3-Jährigen in der Kindertagesbetreuung. Im regionalen Vergleich variierten die U3-Betreuungsquoten zwischen 42,5 Prozent im Kreis Coesfeld und 18,1 Prozent in Gelsenkirchen, heißt es vom Statistischen Landesamt. Die meisten Kinder unter einem Jahr werden 2023 anteilig in der Stadt Bonn (2,3 Prozent) betreut, NRW-weit sind es 0,9 Prozent. Spitzenreiter bei der Betreuungsquote der Einjährigen ist Münster mit 42,8 Prozent (NRW 27,5 Prozent).
Leicht angestiegen ist die Zahl der betreuten Kinder im Bereich der unter Dreijährigen im Kreis Wesel im Vergleich zum Vorjahr – von 3532 auf 3676 (plus 4,1 Prozent). Derweil werden zum Stichtag mit 28 Kindern weniger Säuglinge unter einem Jahr in einer Kita oder in der Tagespflege betreut als 2022 (41).
Lesen Sie auch:Kita-Plätze im Kreis Wesel: Eltern sollten sich früh kümmern
Das Statistische Landesamt weist in seiner Pressemitteilung darauf hin, dass es sich bei den vorliegenden Zahlen um eine rückblickende Stichtagsbetrachtung (1. März 2023) handelt, bei der die Zahl der betreuten Kinder, nicht die der vorhandenen Plätze, ermittelt wurde. „Ab Vollendung des ersten Lebensjahres besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz (Kindertagespflege oder Kindertageseinrichtung) nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Ein Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung besteht ab Vollendung des dritten Lebensjahres.“
Mehr Artikel aus dieser Rubrik gibt's hier: Kreis Wesel