Rechtsstreit

Negativzinsen: Gericht gibt Volksbank Rhein-Lippe Recht

Der 20. Zivilsenat des Düsseldorfer Oberlandesgericht hob die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf auf.

Der 20. Zivilsenat des Düsseldorfer Oberlandesgericht hob die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf auf.

Foto: Roland Weihrauch / dpa

Düsseldorf.  Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte gegen die Volksbank Rhein-Lippe geklagt. In der Berufung hatte die Bank Erfolg. Worum es geht.

Negativzinsen bei Girokontoeinlagen sind nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf rechtmäßig. Der 20. Zivilsenat des Gerichts hob am Donnerstag im Berufungsverfahren eine Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf auf, das die Einführung eines Verwahrentgelts zusätzlich zur monatlichen Kontoführungsgebühr durch eine Bank im Kreis Wesel für unwirksam gehalten hatte, wie eine Gerichtssprecherin berichtete. Wegen der Bedeutung der Sache ließ der Senat aber die Revision zum Bundesgerichtshof zu.

Volksbank Rhein-Lippe betont: Stets im Einklang mit Kunden gehandelt

Die Volksbank Rhein-Lippe hatte für Girokonten neben der monatlichen Kontoführungsgebühr ein Verwahrentgelt eingeführt. Bei Neuanlagen und Neuvereinbarungen sollten die Kunden für Einlagen über 10.000 Euro ein Entgelt in Höhe von 0,5 Prozent pro Jahr zahlen. Dagegen hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen geklagt und in erster Instanz auch Recht bekommen. Die Volksbank Rhein-Lippe hatte Berufung eingelegt. Mit Erfolg.

In einem Statement betonte die Bank: „Sofern Berechnungen von Verwahrentgelten in der Vergangenheit vorgenommen wurden, waren diese mit den Kunden abgestimmt und ausdrücklich schriftlich vereinbart“, so Vorstandsmitglied Ulf Lange. Bereits seit Juli 2022 erhebt die Bank kein Verwahrentgelt mehr, was vor allem eine Reaktion auf die Erhöhung des Leitzinses durch die Europäische Zentralbank war. (mit dpa)

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