WEKA-Verfahren

Gefahrenabwehr oder nur Show?

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Ein Blick in das WEKA-Lager an der Köbbinger Mühle 13.

Ein Blick in das WEKA-Lager an der Köbbinger Mühle 13.

Foto: IKZ

Arnsberg/Iserlohn.   Ein Großeinsatz der Feuerwehr Im August 2010 am illegalen Lager der Firma WEKA an der Köbbingser MÜhle beschäftigte am Donnerstag die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts.

War es eine von der Feuerwehr inszenierte und in Art und Umfang völlig überzogene und überdies noch nicht erforderliche „Showveranstaltung“, wie Firmen-Anwalt Michael Requardt es darstellte, oder war tatsächlich Gefahr im Verzug, wie es Brandrat Oliver Krause einschätzte, als er am 25. August 2010 an dem illegalen Lager der Firma WEKA an der Köbbingser Mühle am 25. August 2010 den Einsatzbefehl gab, der insgesamt 34 Blauröcke in Bewegung setzte, um offenbar undichte Container aus der Halle zu entfernen, in der Lösungsmittel und Gemische in großen Mengen gehortet worden waren. Fünf Jahre nach dem Großbrand in dem Destillationsbetrieb wurde gestern vor der 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Arnsberg eine der zahlreichen offenen juristischen Fragen rund um die Katastrophe erörtert. Der Anlass des Verfahrens: Eine Kostenrechnung der Stadt Iserlohn für den Feuerwehreinsatz über insgesamt rund 7500 Euro, deren Begleichung die WEKA-Geschäftsführerin nach wie vor hartnäckig verweigert.

Fast exakt drei Stunden beschäftigte sich das Gericht mit dem Geschehen, ließ durch Brandrat Krause und Markus Geißbauer aus der Umweltabteilung des Märkischen Kreises minuziös den Ablauf des Einsatzes beschreiben, den der Iserlohner Feuerwehrmann angeordnet hatte, weil in der Lagerhalle aus einem der Container eine nicht definierbare Flüssigkeit aus den Boden und auf andere Behälter floss. „Das waren nur etwa 1,5 oder zwei Liter“, gab Oliver Krause zu Protokoll. Da jedoch keinerlei Informationen vorlagen, was für Stoffe austraten und ob ohne ein Eingreifen möglicherweise Explosionsgefahr entstehen könnte, entschied sich der Brandrat in Abstimmung mit Kreis-Mitarbeiter Geißbauer zum Handeln und ließ die verdächtigen Behälter per explosionsgeschütztem Gabelstapler aus dem Gebäude transportieren, um sie in einem im Freien gelegenen Auffangbecken abzustellen.

„Nur ein Mann hat also die Arbeit gemacht“, erkannte hingegen Anwalt Requardt eine aus Sicht seiner Mandantin grobe Diskrepanz zwischen der Zahl der Einsatzkräfte und dem tatsächlichen Personalaufwand, so dass Oliver Krause vor Gericht schließlich noch die Einsatzvorschriften der Feuerwehr für Chemieunfälle darlegen musste.

Die Entscheidung der 7. Kammer unter Vorsitz von Richterin Sträcker wird den Parteien in einigen Tagen schriftlich mitgeteilt.

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