Abzocke

Herner Verbraucherzentrale warnt vor Inkasso-Abzocke

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Die Herner Verbraucherzentrale warnt zurzeit vor einer Inkasso-Abzockmasche.

Die Herner Verbraucherzentrale warnt zurzeit vor einer Inkasso-Abzockmasche.

Foto: Britta Pedersen / picture alliance / dpa

Die Herner Verbraucherzentrale warnt vor einer neuen Abzockmasche. Innerhalb weniger Stunden seien dazu mehr als zehn Anfragen eingegangen.

Die Herner Verbraucherzentrale warnt vor einer neuen Abzockmasche. Innerhalb weniger Stunden seien dazu mehr als zehn Anfragen in der Beratungsstelle eingegangen.

Die Verbraucherzentrale stellt den Sachverhalt so dar: Die KS Anwaltssozietät aus München verschicke derzeit Briefe, in denen sie rund 290 Euro für ein angebliches Glücksspiel-Abo fordere. Die Kanzlei drohe mit Mahnbescheiden, Zwangsvollstreckungen sowie Pfändungen und schüre damit Angst und Sorge bei Verbraucherinnen und Verbrauchern. Die Rechtsanwaltskammer München weist darauf hin, dass diese Kanzlei gar nicht existiert.

„Wer ein falsches Inkassoschreiben erhält, sollte darauf keinesfalls reagieren oder gar zahlen, sondern Anzeige bei der Polizei erstatten”, rät Veronika Hensing, Leiterin der Beratungsstelle Herne. „Grundsätzlich empfehlen wir, Inkassoschreiben sorgfältig zu prüfen. Denn auch wenn tatsächlich ein Zahlungsverzug vorliegt, können die Forderungen überhöht sein.” Hensing hat Tipps, wie man Betrugsmaschen erkennt und worauf bei Inkassoschreiben generell zu achten ist.

Wie man seriöse von unseriösen Inkassounternehmen unterscheidet

Jedes Inkassobüro muss registriert sein. Es benötigt einen entsprechenden Registrierungsbescheid der zuständigen Aufsichtsbehörde. Ob ein Inkassobüro registriert ist, kann im Rechtsdienstleistungsregister kostenfrei überprüft werden. Häufig fallen falsche Inkassoschreiben bereits durch Rechtschreibfehler, ausländische Kontodaten, auf die das Geld überwiesen werden soll, fehlende Pflichtangaben oder die Androhung von weitreichenden Konsequenzen, die die Betroffenen verunsichern sollen, auf.

Seriöse Inkassounternehmen kommunizieren transparent und gehen auf Einwände ein. Bereits aus dem ersten Schreiben des Inkassounternehmens muss hervorgehen, für wen die Bezahlung der Forderung zu erfolgen hat. Darüber hinaus müssen sowohl der Vertragsgegenstand als auch das Datum des Vertragsschlusses konkret benannt werden. Mögliche Zinsen und Inkassokosten müssen nachvollziehbar aufgeführt werden. Ein seriöses Inkassobüro setzt zudem eine angemessene Frist zum Ausgleich der Forderung. Wie ein seriöses Inkassoschreiben aufgesetzt ist, zeigt im Detail der interaktive Inkassobrief auf der Homepage der Verbraucherzentrale NRW.

So reagiert man auf nicht berechtigte Forderungen

Wer ein Inkassoschreiben erhält, sollte prüfen, ob er dem Unternehmen tatsächlich Geld schuldet und ob er mit der Zahlung in Verzug ist. Wer zwar einen Vertrag abgeschlossen hat, aber sicher ist, dass kein Zahlungsverzug vorliegt, sollte den Forderungen schriftlich widersprechen und den Brief per Einwurfeinschreiben versenden. Bei einem offensichtlichen Betrugsversuch können Betroffene Anzeige bei der Polizei erstatten und müssen ansonsten nicht auf das Schreiben reagieren.

Darauf muss man bei einer berechtigten Forderung achten

Rechnungen von Inkassobüros sollten stets sorgfältig geprüft werden. Denn oft sind die Rechnungen überhöht. Wenn das Inkassounternehmen zum Beispiel Kontoführungskosten in Rechnung stellt, müssen diese nicht bezahlt werden. Um Preistreiberei zu verhindern, sind die Inkassokosten für die Inkassodienstleister gesetzlich gedeckelt.

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