Herne/Gelsenkirchen. Entschieden: Die Fusion der Verwaltung des Evang. Kirchenkreises Herne mit Gelsenkirchen ist beschlossen. Um Einsparungen gehe es dabei nicht.
Die Kreissynoden des Evangelischen Kirchenkreises Herne und des Evangelischen Kirchenkreises Gelsenkirchen und Wattenscheid haben der Vereinigung beider bisher eigenständiger Kreiskirchenämter zugestimmt. Wie der Evangelische Kirchenkreis Herne mitteilt, wurde bei der Synodalen Versammlung am Dienstag, 28. März, die gemeinsame Verwaltung zum 1. Januar 2024 beschlossen. Das gemeinsame Kreiskirchenamt bekommt den Namen „Kreiskirchenamt an der Emscher“. Der Sitz der vereinigten Verwaltung ist im Nordsternpark in Gelsenkirchen (die WAZ berichtete).
Die Kreissynoden hatten im Januar 2021 den Überlegungen zur Zusammenlegung zugestimmt und die Kreissynodalvorstände beauftragt, eine Verbandssatzung für ein gemeinsames Kreiskirchamt zu erstellen, heißt es in der Mitteilung. Zudem sollten auf dem Gebiet beider Kirchenkreise mögliche Standorte für eine gemeinsame Verwaltung prüft werden.
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Insgesamt verspreche sich die Leitung beider Kirchenkreise von der Verwaltungsunion höhere Professionalität und Leistungsfähigkeit, mehr Flexibilität und damit eine bessere Bewältigung der Aufgabenvielfalt. Weitere finanzielle Einsparungen seien hingegen nicht zu erwarten, auch deshalb, weil alle Mitarbeitenden in einer zusammengeführten Verwaltung ihren Arbeitsplatz behielten, heißt es vom Herner Kreiskirchenamt. „Entlassungen wird es nicht geben.“ Die etwa 25 Mitarbeitenden aus Herne sollen gemeinsam mit 30 Kolleginnen und Kollegen aus Gelsenkirchen und Wattenscheid in die Büros im Nordsternpark in Gelsenkirchen ziehen.
Superintendentin Claudia Reifenberger zeigte sich ob dieses Ergebnisses erleichtert. „Unsere Verwaltung wäre auf Dauer in ihrer jetzigen Form nicht mehr arbeitsfähig gewesen“, sagte sie im Anschluss an die Tagung. „Ich freue mich, dass unsere Mitarbeitenden in einer gemeinsamen Verwaltung mit einer dann größeren Personalausstattung deutlich entlastet werden und der Beratungsservice für Gemeinden wie Fachbereiche erhalten werden kann.“
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