Warnstreik

Diese Rechte haben Streikbetroffene mit gekauften Tickets

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Der neuerliche Warnstreik wird fast den kompletten ÖPNV lahmlegen. Die Herner Verbraucherzentrale weiß, welche Rechte Fahrgäste haben.

Der neuerliche Warnstreik wird fast den kompletten ÖPNV lahmlegen. Die Herner Verbraucherzentrale weiß, welche Rechte Fahrgäste haben.

Foto: Michael Rauhe / Michael Rauhe / FUNKE Foto Services

Herne.  Am kommenden Montag, 27. März, wird mit dem angekündigten Warnstreik fast der komplette ÖPNV stillstehen. Welche Rechte Ticketinhaber haben,

Am kommenden Montag wird fast alles stillstehen: Die Deutsche Bahn stellt den gesamten Fernverkehr und größtenteils auch den Regionalverkehr ein. Auch viele Flüge werden ausfallen, vor Ort werden Busse und Straßenbahnen nicht fahren. Veronika Hensing, Leiterin der Herner Verbraucherzentrale, weiß: „Betroffene mit gekauften Tickets haben Anspruch auf Entschädigung.“

Rechte für Bahnreisende

Wer für Montag oder Dienstag eine Bahnfahrt gebucht hat, kann das Ticket später nutzen, nämlich bis zum 4. April einschließlich. Sitzplatzreservierungen können laut Deutscher Bahn kostenlos storniert werden. Es besteht jedoch auch ein Recht auf Entschädigung, wenn man wegen der Arbeitsniederlegung zu spät oder gar nicht ankommt. Dafür müssen Betroffene ein Fahrgastrechte-Formular des jeweiligen Eisenbahnunternehmens ausfüllen. Für online gekaufte Tickets können Entschädigungsanträge direkt in der Bahn-App „DB Navigator“ oder über bahn.de gestellt werden. Da auch S-Bahnen und Regionalbahnen nicht fahren, wird der gesamte Zugverkehr zum Erliegen kommen. In NRW soll zudem der Nahverkehr bestreikt werden. Da der Streik von 0 Uhr bis 24 Uhr dauert, ist es ratsam, am Sonntag möglichst frühzeitig Ziele anzusteuern.

Rechte für Flugreisende

Die Gewerkschaften wollen mehrere Flughäfen bestreiken. Es wird damit gerechnet, dass kein regulärer Betrieb möglich ist. Es empfiehlt sich, vorab die Informationen auf den Webseiten der Fluggesellschaften zu verfolgen. Wird der Flug annulliert, haben Passagiere zwei Möglichkeiten: Sie können von der Fluggesellschaft entweder einen Ersatzflug fordern oder sie können auf den Flug verzichten und die Ticketpreise zurück verlangen. Unter Umständen stehen ihnen zusätzlich Ausgleichsleistungen zu. Die Höhe ist dabei abhängig von der Entfernung zwischen Abflug- und Zielflughafen.

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Wer eine Pauschalreise gebucht hat, sollte sich an den Reiseveranstalter wenden. Dieser muss auch bei Streiks die Kosten übernehmen, die durch die Verspätung entstanden sind. Dies können zum Beispiel Übernachtungskosten sein, wenn nicht am selben Tag ein Ersatzflug möglich ist.

Mit der Flugärger-App Ansprüche online prüfen

Mit der kostenlosen Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW können Reisende Ansprüche wegen Verspätung oder Annullierung ihrer Flüge sowie Gepäckbeschädigung oder -verlust prüfen und bei den Airlines geltend machen. Die Flugärger-App erzeugt nach den entsprechenden Eingaben eine E-Mail mit den möglichen Forderungen unter anderem auf Basis der EU-Fluggastrechte-Verordnung. Die Mail ist bereits an die richtige Airline adressiert und muss von den Betroffenen nur noch abgeschickt werden.

Weiterführende Infos und Links: www.verbraucherzentrale.nrw/node/82592 und www.verbraucherzentrale.nrw/node/27885

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