Gelsenkirchen. Ein Autofahrer aus Gelsenkirchen ist wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung zu einer Haftstrafe von 15 Monaten verurteilt worden.
Weil er einen tödlichen Unfall verursacht hat, ist ein rücksichtsloser Autofahrer aus Gelsenkirchen zu einer Haftstrafe von 15 Monaten wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung verurteilt worden. Zudem verlor der Mann für fünf Jahre seinen Führerschein.
Der Mann hatte bei einem Unfall im Juni 2015 im westlichen Münsterland mit seinem Transporter verbotenerweise überholt. Dabei war er zu schnell unterwegs und überquerte eine durchgezogene Linie sowie eine Linksabbiegerspur auf der Gegenfahrbahn. Bei dem folgenden Zusammenstoß wurde ein Autofahrer getötet, weitere Insassen wurden zum Teil schwer verletzt.
Das Urteil steht am Ende eines Revisionsverfahrens vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm. Der Kläger, ein zur Unfallzeit 37 Jahre alter Gelsenkirchener, war bereits vom Amtsgericht Ahaus zu einer Haftstrafe von 15 Monaten wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung verurteilt worden. Ebenso wie das Landgericht Münster bestätigte jetzt das OLG diese Entscheidung.
Für das Landgericht Münster kam keine Bewährungsauflage infrage, weil dem Autofahrer trotz der rücksichtslosen und risikobereiten Fahrweise das Unrechtsbewusstsein gefehlt habe. Weil das OLG keine Rechtsfehler fand, ist das Urteil jetzt rechtskräftig.
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