Kontrolle

Gelsenkirchen: Prostituierte im Fokus eine Kontrollaktion

Die Prostitution in Gelsenkirchen stand im Zentrum einer Kontrollaktion gleich mehrer Behörden (Symbolbild).

Die Prostitution in Gelsenkirchen stand im Zentrum einer Kontrollaktion gleich mehrer Behörden (Symbolbild).

Foto: Kerstin Kokoska / FUNKE Foto Services

Gelsenkirchen.  Gemeinsam mit anderen Behörden haben Mitarbeiter der Stadt Gelsenkirchen Prostituierte kontrolliert. Das sind die Ergebnisse der Aktion.

Die Prostitution in Gelsenkirchen stand im Fokus einer gemeinsamen Kontrollaktion von Stadt, Polizei und Zoll. Dabei wurden insgesamt 21 Prostituierte und zwei weitere Personen überprüft.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes, der Ausländerbehörde, der Abteilung Gewerbe und der Prüfdienst für die Vergnügungssteuer, des Finanzamts sowie der Abteilungen Schwarzarbeit und Verkehrswege des zuständigen Dortmunder Hauptzollamts haben zusammen mit der Polizei am Mittwoch einen Saunaclub und vier Wohnungen kontrolliert. Die Aktion fand im Rahmen der Projekts „GeOS“ (Gemeinsam für Ordnung und Sicherheit) statt.

Gelsenkirchener Bordellbetreiber hatte keine Vergnügungssteuer gezahlt

Fünf Prostituierte hatten keine Aufenthaltsberechtigung. Gegen sie wurden Strafverfahren eingeleitet. Bei drei Prostituierten fehlten Anmeldungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz. Sie wurden aufgefordert, dies unverzüglich nachzuholen. „Prostitution in Deutschland ist nach dem Prostituiertenschutzgesetz anzumelden“, erklärte ein Stadtsprecher. Das Gesetz solle Prostitutionsarbeit entkriminalisieren und die Arbeitsbedingungen verbessern.

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Zudem fiel bei den Kontrollen auf, dass ein Betreiber die Vergnügungssteuer von vier Prostituierten nicht gezahlt hatte. Der Vermieter wird vom Finanzamt zur Zahlung der Steuer aufgefordert. Außerdem wurde die Anmeldebescheinigung einer moldawischen Prostituierten eingezogen, da ihre Erwerbstätigkeit in Deutschland nicht ausreichend nachgewiesen werden konnte.

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