Abgasskandal

Anwälte: Getäuschte Volkswagenkunden sollten zügig handeln

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Volkswagen hat Kunden mit falschen Abgaswerten getäuscht. Betroffene müssen sich jedoch an ihren Autohändler halten und nicht an den Konzern selbst, wenn sie diesen Mangel reklamieren wollen.

Volkswagen hat Kunden mit falschen Abgaswerten getäuscht. Betroffene müssen sich jedoch an ihren Autohändler halten und nicht an den Konzern selbst, wenn sie diesen Mangel reklamieren wollen.

Foto: Patrick Pleul / dpa

Gelsenkirchen.   Rechtsanwälte aus Gelsenkirchen empfehlen Betroffenen vom Abgasskandal, sich zügig beraten zu lassen. Rechtslage soll sich in diesem Jahr klären.

Volkswagen zahlt mindestens 22,3 Milliarden Dollar in den im Diesel-Skandal ausgehandelten Einigungen mit der US-Justizbehörde, der Umweltbehörde sowie 550 .000 betroffenen Amerikanern. Auf solche Zahlungen dürfen Betroffene aus Gelsenkirchen zwar nicht hoffen, weil das amerikanische und das deutsche Rechtssystem dafür zu unterschiedlich sind. Dennoch raten örtliche Anwälte diesen VW-Kunden, bloß nicht die Hände in den Schoß zu legen.

„ Die Zeit spielt für VW und für die Händler“, sagt Joachim Schürmann, Vorsitzender des Rechtsanwaltsvereins Gelsenkirchen-Buer-Horst. Denn wer einen Wagen mit manipulierten Abgaswerten gekauft hat, muss innerhalb einer Verjährungsfrist von zwei Jahren, seine Ansprüche anmelden. Das muss gegenüber dem Händler geschehen, der das Auto verkauft hat, denn er und nicht der VW-Konzern ist der jeweilige Vertragspartner.

Unterschiedliche Gerichtsentscheidungen

Unterschiedliche Gerichte entscheiden darüber, ob ein Betroffener etwa nicht nur den Chip, der die Abgaswerte verfälscht, ersetzt bekommt, sondern das gesamte Fahrzeug. Je nachdem, wo der Autohändler sitzt, der einem das Auto verkauft hat, ist ein anderes Gericht zuständig. So argumentieren einige Richter, dass die falschen Werte ein unerheblicher Mangel seien und dass ein neuer Computerchip das Problem beheben könne.

Dagegen hat jetzt das Landgericht Krefeld entschieden, dass selbst, wenn Volkswagen oder der Vertragshändler mithilfe des Konzerns diesen Mangel ausbessern könnten, es nicht zumutbar ist, dass der Käufer dem Konzern, der ihn nachweislich getäuscht hat, nochmal das Auto überlässt. Demzufolge müsste es Geld zurückgeben oder der Händler tauscht gegen einen Neuwagen aus. „Die Erfolgsaussichten sind völlig offen“, sagt Rechtsanwalt und Verkehrsexperte Arndt Kempgens, dessen Kanzlei 15 Mandanten in der Dieselaffäre vertritt. „Ich gehe aber davon aus, dass sich die Rechtslage in diesem Jahr klären wird.“ Zudem ist er überzeugt, dass die Angelegenheit letztlich vor dem Bundesgerichtshof oder sogar dem Europäischen Gerichtshof entschieden wird.

Verjährung der Gewährleistungsfrist

Wer jedoch keine teuren und vielleicht langwierigen Prozesse mit derzeit ungewissem Ausgang riskieren möchte, dem rät Kempgens, bei seinem Autohändler zu erwirken, dass er auf die Verjährung der Gewährleistungsfrist verzichtet. In Gelsenkirchen hat er das für einige Mandanten bereits erreicht. Sie können dann erstmal abwarten, wie die zahlreichen laufenden Prozesse ausgehen.

Die beiden Juristen empfehlen, nicht ganz uneigennützig, dafür einen Rechtsanwalt einzuschalten. Selbst wenn viele Gelsenkirchener meinen, dass der VW-Konzern der Bösewicht ist und nicht der Händler um die Ecke. Kempgens mahnt: „Die Zeit des Redens ist vorbei, wir müssen Fakten schaffen.“ Wie es letztlich für die betrogenen VW-Kunden ausgeht, ist aber derzeit ungewiss.

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