Wahlkampf

Stadtwerke Essen geben AfD im Maskottchen-Streit nicht nach

Stein des Anstoßes: der hochgereckte Daumen von Stadtwerke-Maskottchen „Karlo“, der AfD-Kandidat Stefan Keuter amüsiert. Die Stadtwerke verbitten sich diese „Instrumentalisierung“ und pochen aufs Urheberrecht..

Stein des Anstoßes: der hochgereckte Daumen von Stadtwerke-Maskottchen „Karlo“, der AfD-Kandidat Stefan Keuter amüsiert. Die Stadtwerke verbitten sich diese „Instrumentalisierung“ und pochen aufs Urheberrecht..

Foto: S. Arend

Essen.   Das Unternehmen ließ Ultimatum, eine Meldung von der Webseite zu nehmen, ungenutzt verstreichen. Einig wurde sich die AfD dagegen mit Zeche Carl.

Stadtwerke Essen kontra „Alternative für Deutschland“ – so wie es aussieht, geht der Streit um die Wahlkampfeinmischung von Stadtwerke-Maskottchen „Karlo“ nun vor Gericht.

Denn nachdem AfD-Sprecher und Bundestagskandidat Stefan Keuter sich geweigert hatte, ein Wahlkampf-Video zu löschen, das ihn mit Beifallsbekundungen des Stadtwerke-Maskottchens „Karlo“ zeigt, ließen die Stadtwerke gestern eine von der AfD gesetzte Frist zur Tilgung ihrer empörten Meldung auf der Unternehmens-Webseite ungenutzt verstreichen. Der Hinweis, man lasse sich durch die AfD nicht instrumentalisieren, sei „umfassend durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung geschützt“, hieß es. Im übrigen seien die beschriebenen Geschehnisse „unter Anwendung der gebotenen Sorgfalt hinreichend verifiziert (als wahr nachgewiesen)“.

Schiedliche Einigung mit Zeche Carl

Beide Seiten signalisierten gestern, nun den nächsten Weg vor Gericht anzustreben. Der immerhin blieb in einem anderen Streitfall erspart: Nach Informationen dieser Zeitung folgten der AfD-Bundestagskandidat für den Nord-Ost-Wahlkreis Guido Reil ebenso wie seine Partei einer Aufforderung des soziokulturellen Zentrums Zeche Carl, alle Links zu einem Wahlkampffilm zu löschen, der die Zeche – ohne eingeholte Genehmigung – als Kulisse nahm.

Zugleich unterschrieb Reil offenbar – wie von der Zeche Carl gewünscht – eine nicht strafbewehrte Unterlassungserklärung, die nur die allgemeine Gesetzeslage enthält. Allerdings einigte man sich über die jeweiligen Rechtsanwälte, das jede der Parteien die Kosten des Verfahrens für sich trägt. Ursprünglich hatte der Anwalt der Zeche Carl Reil schon im ersten Anlauf fast 1000 Euro an Gebühren in Rechnung gestellt.

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