Essen. In Schonnebeck stach 2014 ein 57-Jähriger seinem Nachbarn mit einem Steigeisen zwischen die Rippen. Nun stand er vor dem Landgericht.
Das lautstarke Dartspiel des Nachbarn erboste den 57-jährigen Vladimir P. so sehr, dass er dem 51-Jährigen die angeschliffene Spitze eines Steigeisens in die Seite stieß und ihn damit lebensgefährlich verletzte. So geschehen am frühen Abend des 8. Februar 2014 an der Straße Mühlenkamp in Schonnebeck.
Versuchten Totschlag warf die Anklage dem 57-Jährigen am Dienstag vor. Doch das Landgericht verurteilte Vladimir P. zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung. Staatsanwalt Florian Prawig hatte fünf Jahre Haft beantragt, Verteidiger Andre Wallmüller für eine Bewährungsstrafe plädiert. Denn P., so Wallmüller, sei ein unbescholtener Mann und „besonnen“. Vor Gericht war der Angeklagte wortkarg. Erinnerungslücken gab er vor, hatte er doch am Nachmittag des Tattages soviel Wodka getrunken, dass er auf 2,36 Promille kam.
„Er wollte Sie nicht umbringen“
Schon oft hatte ihn der Lärm beim Dartspiel des Nachbarn gestört. An jenem Abend spielte der 51-Jährige mit Tochter und Schwager. Um sich zu beruhigen, sei er zu einem Spaziergang aufgebrochen, berichtete der Angeklagte. Das Steigeisen, das im Bergbau verwendet wird, hatte er aber dabei, als er seinen Plan änderte und beim Nachbarn vorstellig wurde. Dem kleinen Spitz-Mischling von Nachbars Tochter versetze er an der Tür erst einmal einen so heftigen Tritt, dass der durch die Luft flog. Ohne ein weiteres Wort stach er zu und traf den Nachbarn zwischen den Rippen. Eine Operation rettete dessen Leben.
„Er ist niemand, der sein Recht selbst in die Hand nimmt“, urteilte Richter Andreas Labentz dennoch. „Er wollte Sie nicht umbringen“, sagte Labentz dem Geschädigten, der als Nebenkläger im Prozess auftrat, und fügte hinzu: „Ich will das alles nicht verharmlosen.“ 3500 Euro Schmerzensgeld muss der Angeklagte nun an das Opfer zahlen. Richter Labentz wandte sich wiederum direkt an den Geschädigten und erklärte, es sei doch besser so: „Er soll arbeiten“, sonst könne Vladimir P. das Geld nicht bezahlen.
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