Essen-Schönebeck. Auf dem Gehweg vor dem Haus Nummer 49 in Schönebeck können sich Fußgänger, Radler und Autofahrer schnell in die Quere kommen. Anwohner besorgt.
In Zeiten, in denen sich immer mehr Menschen auf unterschiedliche Art und in unterschiedlichem Tempo im Straßenverkehr bewegen, und das manchmal auch an ein und derselben Stelle, kommen sie sich nicht selten ins Gehege. Die Folge sind oft Unfälle, von denen manche hätten vermieden werden können, wenn denn alle die Regeln befolgen und vor allem etwas zurückhaltender und vorausschauender unterwegs sein würden. Eine Ecke von den sicherlich zahllosen in der Stadt, in der es buchstäblich einmal ganz eng werden kann, liegt an der Aktienstraße in Schönebeck.
Der schmale Gehweg vor dem Haus mit der Nummer 49 ist es, der Besitzer Heiner in der Weide und Marcus Schiffbauer, Mitarbeiter des im Erdgeschoss ansässigen Bestattungsunternehmens Gröf, echte Sorge bereitet. Und die Tatsache, dass der Gehweg auch von Radfahrern benutzt werden darf. Zumindest in Richtung Frintroper Straße, wie es ein Schild wenige Meter oberhalb des Hauses an der Kreuzung der Aktienstraße mit der Schönebecker Straße ausweist.
Abstand zur Hauptstraße ist äußerst gering
Das Wohn- und Geschäftshaus ist als ehemalige Gaststätte von typisch ausladender Bauweise. Der Abstand der angrenzenden Schreinerei und der Wohnhäuser daneben zur längst vierspurigen und viel befahrenen Hauptstraße mit in der Mitte noch zwei Grünstreifen und Straßenbahngleisen ist großzügig, direkt vor der Tür von Nummer 49 jedoch wird’s knapp. Kaum mehr als zwei Meter, die schnell zum Nadelöhr werden, wenn sich just an dieser Stelle Fußgänger und Radfahrer begegnen. Und wenn dann noch ein Auto aus einer der Einfahrten kommt . . .
„Ich fühle mich für die Mieter und die Kunden des Bestattungsunternehmens verantwortlich“, so in der Weide. Noch sei nicht viel passiert, einmal jedoch fiel ein älterer Herr vom Rad, weil er unabsichtlich von einem Autofahrer erschreckt wurde, der mit seinem Wagen vom Garagenhof hinter dem Gebäude auf die Straße wollte. Auch Pkw-Fahrer müssen sich „blind vortasten“, weil sie hinter der Häuserecke jederzeit Radler oder Fußgänger vermuten müssen.
Viele Radfahrer missachten die Schrittgeschwindigkeit
Was in der Weide und Schiffbauer aber besonders sauer aufstößt, ist das Verhalten verschiedener Radfahrer. Die meisten würden unerlaubt auch aus Richtung Frintrop kommend am Haus vorbeifahren und sich zudem trotz der unübersichtlichen Stelle nicht an die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit halten. „Manche fahren hier sogar so schnell, als wollten sie das Gelbe Trikot erobern.“
Mehrfach schon hat Heiner in der Weide versucht, bei der Polizei oder der Stadt eine Aussage zur Rechtslage zu bekommen – für den Fall, dass einmal etwas passiert. „Bisher leider ohne Resonanz“, ist der Mann enttäuscht. Vor kurzer Zeit hat er sein Anliegen zudem an die Bezirksvertretung geschickt. In der Hoffnung, dass man sich dort einmal Gedanken macht. „Vielleicht kann ja bereits eine verbesserte Beschilderung helfen, die Unfallgefahr zu senken.“
>>GEHWEG: AUSNAHMEN FÜR RADFAHRER
Radfahrern ist es untersagt, auf Gehwegen zu fahren. Ausnahme: Kinder bis acht Jahren müssen mit dem Rad Gehwege benutzen und dürfen das, bis sie Elf werden. Und: Gibt’s zu den blauen, runden Fußgängerschildern ein Zusatzschild(„Radfahrer frei“), dann dürfen Radler auf diesem Gehweg fahren. In solchen Fällen gilt allerdings besondere Vorsicht. Der Radfahrer darf nur Schrittgeschwindigkeit fahren.
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