Äste, Zweige, Baumstämme

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Diesen Anblick an der Ecke Wörth-/Rheingoldstraße in Friemersheim ertragen Anwohner, Passanten, Auto- und Radfahrer schon seit Monaten: Auf einem Privatgelände an der Straßenecke haben Unbekannte im Spätsommer jede Menge Holz aufgetürmt, Äste, Zweige, Baumstämme. Geschehen ist seitdem nichts. Daher bemüht sich der Rheinhauser CDU-Ratsherr Klaus Mönnicks den von Bürgern beklagten Zustand auf dem Eckgrundstück Wörthstraße/ Rheingoldstraße über die dafür zuständigen Stellen in der Verwaltung beheben zu lassen.

Diesen Anblick an der Ecke Wörth-/Rheingoldstraße in Friemersheim ertragen Anwohner, Passanten, Auto- und Radfahrer schon seit Monaten: Auf einem Privatgelände an der Straßenecke haben Unbekannte im Spätsommer jede Menge Holz aufgetürmt, Äste, Zweige, Baumstämme. Geschehen ist seitdem nichts. Daher bemüht sich der Rheinhauser CDU-Ratsherr Klaus Mönnicks den von Bürgern beklagten Zustand auf dem Eckgrundstück Wörthstraße/ Rheingoldstraße über die dafür zuständigen Stellen in der Verwaltung beheben zu lassen.

Mönnicks fragte beim Amt für Umwelt und Grün, der Bezirksamt, dem Ordnungsamt und den Wirtschaftsbetrieben nach. „Doch meine zweieinhalbmonatigen Bemühungen blieben bisher erfolglos. Im Ergebnis bekam ich nur unbefriedigende Antworten von den Behörden: Es handele sich um ein Privatgrundstück und deshalb könnten die Behörden nichts unternehmen.“ Mönnicks zeigt sich enttäuscht: „Mein Fazit lautet: Obwohl die Bürger, die sich beschwert haben, im Recht sind, müssen sie mit diesem Missstand wohl weiter leben.“ Denn laut Verwaltung gelte hier: Privatrecht geht über Gemeinwohl. Die Behörden und die Verwaltung scheinen hier machtlos zu sein!“ Und das, obwohl die Wurzeln der Platanen an der Ecke Wörth-/Rheingoldstraße den umlaufenden Gehweg bereits angehoben hätten. „ Das gefährdet die Passanten!“, kritisiert Mönnicks.

Ernüchterndes Ergebnis

Auch die Recherche der Redaktion brachte ein bisher ernüchterndes Ergebnis. „Hier handelt es sich um ein privates Grundstück. Die Wirtschaftsbetriebe können nur bei einem öffentlichen Grundstück handeln, dann im Auftrag des IMD, des Amtes für Umwelt und Grün oder des Ordnungsamtes“, so Silke Kersken, Sprecherin der Wirtschaftsbetriebe . Und Susanne Stölting Sprecherin der Stadt: „Die Abfallaufsicht des Ordnungsamtes wird sich das Grundstück in den nächsten Tagen anschauen. Das Ordnungsamt kann in diesem Fall aber nur handeln und eine Ersatzvornahme anordnen, wenn eine Müllkippe oder in diesem Fall das Holz eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit darstellt, also wenn zum Beispiel. organische Abfälle dort lagern oder Schadstoffe. Auch nur in solchen Fällen kann die Stadt den Eigentümer auffordern, tätig zu werden. Und nur in solchen Fällen dürfte die Stadt in Ersatzvornahme gehen, also die Abfälle beseitigen lassen und die Kosten dann dem Eigentümer in Rechnung stellen. Sollten die Kollegen aber doch etwas finden, würden wir den Eigentümer auffordern, für Ordnung zu sorgen.“

Jetzt steht die Hoffnung im Raum, dass möglicherweise ein Anwohner den Eigentümer des Privatgeländes mit dem leerstehenden, maroden Kiosk kennt.

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