Dortmund. Der geräumte Hochhauskomplex Hannibal in Dorstfeld muss weiter für zwei Mieter zugänglich bleiben. Das habenam Donnerstag zwei Richter am Amtsgericht bestätigt. Das Unternehmen Intown findet, dass es sich zu Unrecht im Gerichtssaal wiederfand.
Was sind aktuell die Wohnungen im Hannibal II in Dorstfeld, die schon seit mehr als vier Monaten nicht mehr bewohnt werden dürfen? Kann man sie mit einem Schließfach in einer Bank vergleichen, das ein Kunde gemietet und auf das er zu festen Zeiten Zugriff hat? Oder handelt es sich bei den Wohnungen um Schränke, die in einem gesunkenen Schiff liegen und an die man nun nicht mehr herankommt?
Vergleiche dieser Art waren am Donnerstag im Dortmunder Amtsgericht zu hören. Einmal mehr ging es um die Frage, ob der Vermieter, die Lütticher 49 Properties GmbH aus dem Firmengeflecht Intown, seine Mieter ab dem 15. Februar endgültig nicht mehr in die Wohnungen lassen darf. Oder ob Menschen mit einem gültigen Mietvertrag nach wie vor und nach Absprache in ihre Wohnungen können.
„Man ist hier letztlich beim Falschen“
Ein Eilverfahren hatte es bereits gegeben, zwei Gerichtsverhandlungen standen am Donnerstag in der Sache an und sie machten relativ deutlich, wie die Argumentation der Lütticher 49 beziehungsweise ihrer Mutterfirma Intown aussieht: Das Unternehmen kann nichts dafür, dass die Menschen nicht mehr in ihre Wohnungen können, weil die Stadt Dortmund ja das Gebäude geräumt hat und insofern für den aktuellen Zustand verantwortlich ist. „Man ist hier letztlich beim Falschen“, sagte Dr. Stefan Osing, Anwalt der Lütticher 49 Properties.
Dass die Stadt das Gebäude ihrer Ansicht nach zwingend räumen musste, da der Gebäudekomplex mit seinen 452 Wohnungen erhebliche Brandschutzmängel aufwies, erwähnte Osing nicht. Das ist aber auch eine Frage, die noch vor einem anderen Gericht zu einer anderen Zeit geklärt werden muss. Wahrscheinlich erst in vielen Monaten.
Fakt ist hier, dass die Stadt, nachdem sie das Gebäude Ende September zwangsweise übernommen hatte, den Mietern die Möglichkeit einräumte, ihre Wohnungen aufzusuchen. Im Oktober dann, als das Gebäude wieder an Intown übertragen wurde, übernahm die Immobilienfirma diesen Modus operandi, um dann Anfang des Jahres zu verkünden, dass das Gebäude vom Strom- und Wassernetz abgeklemmt wird und der Zugang spätestens zum 15. Februar endgültig gesperrt wird.
Die Frage, auf die es keine Antwort gibt, ist: Was hat Intown vor?
„Sie spielen nicht mit offenen Karten, was jetzt mit dem Gebäude passieren soll“, sagte Florian Kellersmann, Richter am Amtsgericht, zu Anwalt Osing. Der gab erst einen Sitzungssaal weiter, es liefen ja zwei Verhandlungen, eine Art verspätete Antwort: „Was unsere Mandantin damit vor hat? Nichts. Die darf doch nichts damit machen.“
Auch das ist eine erstaunlich eigenwillige Interpretation, gegen eine Instandsetzung dürften wenige Menschen in Dortmund etwas haben.
Drei Mal in der Woche für maximal 30 Minuten
200, so heißt es, haben noch einen Mietvertrag. Und zwei von ihnen dürfen, so die Urteile gestern, ab sofort montags und mittwochs zwischen 18 und 20 Uhr und samstags zwischen 16 und 18 Uhr jeweils für bis zu 30 Minuten in ihre Wohnungen. In denen die Stromversorgung nicht unterbrochen werden darf. Gegen diese Urteile kann Berufung eingelegt werden.
Inzwischen sind damit drei Urteile ergangen, die drei Mietparteien Zugang zu ihren Wohnungen gewähren. Bleiben geschätzt noch weitere 197 Mietparteien, die sich ihr Recht auf Zugang juristisch erstreiten müssten, wenn sie in ihre Wohnungen wollen.