Bottrop. In einem Wohngebiet nahe der Zeche Prosper II sind 2022 Belastungen des Wassers festgestellt worden. Die RAG führt weitere Untersuchungen durch.
Mit sofortiger Wirkung hatte die Stadt Bottrop im Dezember 2022 die Nutzung von Grundwasser in einem Gebiet gegenüber dem Zechenareal Prosper II untersagt. Bei Untersuchungen war eine deutliche Belastung des Trinkwassers – vermutlich von der früheren Kokerei – festgestellt worden. Nun führt die Ruhrkohle AG (RAG) weitere Untersuchungen durch.
Um genau festzustellen, wie weit sich die Schadstoffe ausgebreitet haben, beginnt in Kürze die Errichtung weiterer Grundwassermessstellen in dem Wohnviertel. „Da zunächst die vorgeschriebene Kampfmittelüberprüfung durchgeführt werden muss, finden die Arbeiten in mehreren Schritten statt“, teilt die RAG mit. Das Unternehmen gehe davon aus, dass die Arbeiten noch im laufenden Jahr abgeschlossen werden können.
Grundwasser an Bottrops Zeche Prosper II wird untersucht
Die jetzige Maßnahme erfolge im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf bergbaulich vorgenutzten Flächen. Dieses sogenannte Abschlussbetriebsplanverfahren (ABP) werde von der zuständigen Bezirksregierung zugelassen und kontrolliert.
Bei der Ausführung der Arbeiten werde dafür Sorge getragen, dass weder das mit den Bohrarbeiten betraute Personal noch die Anwohner einer Gefährdung ausgesetzt werden. Dazu trägt das Personal entsprechende Schutzkleidung. „Der engere Arbeitsbereich wird abgesperrt, und es werden kontinuierlich Luftmessungen durchgeführt“, so RAG-Sprecher Christof Beike.
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Mögliche Geruchsbelästigung für Bottroper Anwohner
Dennoch sei nicht vollkommen auszuschließen, dass über einen kurzen Zeitraum Geruchsbelästigungen auftreten können. Zudem müssen Straßen kurzfristig gesperrt werden. Betroffen sind folgende Straßen:
- Steigerstraße
- Knappenstraße
- Holbeinstraße
- Leibelstraße
- An der Knippenburg
„Nach Abschluss der Arbeiten werden die neuen Grundwassermessstellen in die regelmäßige Grundwasseruntersuchung integriert und dienen zur Festlegung der folgenden Schritte zur Planung der weiteren Maßnahmen“, teilt die RAG mit. In einem nachfolgendem Untersuchungsschritt werden im Wohnviertel an einzelnen Stellen Untersuchungen der Bodenluft durchgeführt, um sicherzustellen, dass ein Schadstofftransport über die Bodenluft in Gebäude ausgeschlossen werden kann.
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