Urteil

Wattenscheid 09: Gericht kippt Hausverbot gegen Extremisten

Die SG Wattenscheid 09 wollte den rechtsextremen Politiker nicht mehr im Stadion sehen, aber das Gericht erklärte das Hausverbot für rechtswidrig.

Die SG Wattenscheid 09 wollte den rechtsextremen Politiker nicht mehr im Stadion sehen, aber das Gericht erklärte das Hausverbot für rechtswidrig.

Foto: Hans Blossey / FUNKE Foto Service

Bochum.  Das Amtsgericht Bochum hat ein Hausverbot gekippt, dass die SG Wattenscheid 09 gegen einen Rechtsextremen verhängt hatte. Hier der Fall.

Ein rechtsextremer Politiker aus Bochum-Wattenscheid hat vor dem Bochumer Amtsgericht erfolgreich gegen ein Hausverbot der SG Wattenscheid 09 geklagt.

Dem Urteil vom 21. September zufolge wurde der Verein dazu verurteilt, „das gegen den Kläger am 6. Oktober 2022 ausgesprochene Hausverbot für das Lohrheidestadion aufzuheben“, teilte eine Sprecherin auf Anfrage der WAZ mit. Eine Begründung wurde nicht mitgeteilt, weil sie nicht öffentlich verkündet worden war.

So begründet der Verein sein Hausverbot

Wie die SG 09 am Freitag auf Anfrage erläuterte, hätten mehrere Gründe zu dem Hausverbot geführt: u.a. die rechtsextreme Gesinnung sowie die massive Ablehnung einiger Fans gegen den Kläger.

Das Gericht gab aber dem Kläger Recht. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber der Verein ließ durchblicken, dass bei einer Berufung wohl zu viel Geld auf dem Spiel stehen könnte. Die Gerichts- und Anwaltskosten zahlt in beiden Instanzen immer der Unterlegene. (B.Ki.)

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