Bochum. Das Verfahren der Besetzung von Ausschüssen im Bochumer Rat war so nicht rechtmäßig. Im Februar müssen die Gremien nun neu besetzt werden.
Eine Schlappe vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen haben CDU, Grüne, UWG und FDP im Rat hinnehmen müssen. Durch Absprachen beim Wahlverhalten zur Besetzung von Ausschüssen hatten sie versucht, die Fraktion "Die Partei/Stadtgestalter" aus Ausschüssen heraus zu drängen. Das Verwaltungsgericht hat nun klargestellt: “Dies widerspricht dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes”. Eine Auflösung und Neubildung der Ausschüsse sei “unabweisbar”.
Das kommentiert der Vorsitzende der Fraktion "Die Partei/Stadtgestalter“, Volker Steude: "Die anderen Fraktionen sollen das Schattenboxen einstellen, den Willen der Wähler und Wählerinnen respektieren und gemeinsam an Sachthemen arbeiten.” In seinem bindenden Beschluss hat das Verwaltungsgericht klargestellt, dass die Ausschüsse spiegelbildlich zum Kräfteverhältnis im gesamten Rat gebildet werden müssen. Das Verteilen von Reststimmen, die eine große Fraktion nicht benötigt, um ihre maximal erreichbare Sitzzahl zu erreichen, sei demnach nicht statthaft.
Mit den zusätzlichen Stimmen hatten die kleinsten Fraktionen von FDP und UWG bei der Bildung der Ratsausschüsse am 17. Dezember jeweils einen Sitz auf Kosten der stärkeren Fraktion “Partei/Stadtgestalter" bekommen.
Widerspricht dem Demokratieprinzip
Im Beschluss des Gerichtes heißt es wörtlich: "Dies widerspricht dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes. Das Wahlergebnis gibt nicht mehr die Zusammensetzung des Plenums und das darin wirksame politische Meinungs- und Kräftespektrum wieder, sondern beruht auf einem kollusiven (unerlaubte Zusammenarbeit zum Nachteil eines Dritten; An.d.Red.) Zusammenwirken einzelner Fraktionen, um das Kräfteverhältnis in den Ausschüssen zu ihren Gunsten - und zu Lasten der Antragstellerin - zu verändern." Die Neuwahl könnte schon auf der nächsten Ratssitzung am 4. Februar anstehen. (AZ.: 15L 1810/20)
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